Wettbewerb:Neues Verfahren gegen Amazon

Wettbewerb: Paketversand bei Amazon: Nun wird geprüft, ob der Konzern marktbeherrschend ist.

Paketversand bei Amazon: Nun wird geprüft, ob der Konzern marktbeherrschend ist.

(Foto: RONNY HARTMANN/AFP)

Das Bundeskartellamt geht weiter gegen den amerikanischen Online-Händler vor, dieser kündigte nun an, mit der Behörde zusammenarbeiten zu wollen.

Das Bundeskartellamt hat ein weiteres Verfahren gegen den US-Onlinehändler Amazon eingeleitet. Die Bonner Wettbewerbsbehörde greift dazu auf neue Regelungen im Wettbewerbsrecht zurück, die ihre Rolle stärken sollen. Damit könnte die Behörde früher als in der Vergangenheit eingreifen, wenn sie bei Amazon wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen feststellen sollten. "Konkret prüfen wir in einem ersten Schritt, ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Charakteristisch dafür sei "eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung". Mundt ergänzte: "Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren - insbesondere digitalen - Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht."

Amazon wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht konkret äußern. "Wir werden vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren", kündigte ein Sprecher an. Das Kartellamt hatte vom Gesetzgeber neue Instrumente in die Hand bekommen. Im Januar traten Änderungen des Kartellrechts in Hinblick auf Digitalkonzerne in Kraft. Das Kartellamt kann demnach eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen künftig leichter feststellen und eingreifen, um bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen. Im Falle des US-Internetkonzerns Facebook hatte das Kartellamt erstmals zu den neuen Regeln gegriffen und sein Verfahren ausgeweitet. Gegen Amazon hatten die Wettbewerbshüter bereits zuvor zwei Verfahren angestoßen. Dabei untersuchen sie, inwieweit der US-Konzern durch Preiskontrollmechanismen Einfluss auf die Preissetzung der auf dem Amazon-Marktplatz tätigen Händler nimmt. In einem zweiten Verfahren prüfen sie, inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern wie Apple, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten auf dem Amazon-Marktplatz ausschließen, einen Verstoß gegen Wettbewerbsregeln darstellen.

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