Altersvorsorge:Wenn die Betriebsrente wackelt

Rentner

Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rente ein wichtiger Teil der Altersversorgung.

(Foto: Caroline Seidel/dpa)

Zwei Pensionskassen werden wohl die Bezüge ihrer Versicherten absenken. Aber wie viele Beschäftigte sind betroffen? Und was können sie tun? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Herbert Fromme, Köln

Die Finanzaufsicht Bafin schlägt Alarm: Ein Drittel der von ihr beaufsichtigten Pensionskassen steht unter "intensiver Aufsicht". Die Pensionskassen können wegen der Niedrigzinsen mit ihren Kapitalanlagen nicht mehr die Zusagen verdienen, die sie für Betriebsrenten gemacht haben. Zwei Kassen werden nach SZ-Informationen schon in Kürze mitteilen, dass sie die zugesagten Leistungen absenken müssen, weitere dürften folgen. Die wichtigsten Fragen zu den Problemen.

Sind alle Beschäftigten mit Versorgungszusagen betroffen?

Nein, sagt Friedhelm Gieseler, Experte für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und Geschäftsführer beim Anbieter Klinikrente. "Es gibt sehr verschiedene Durchführungswege in der bAV." Das sind Direktzusagen und Unterstützungskassen, Direktversicherungen, Pensionsfonds, öffentliche Zusatzversorgungsträger, die Nahles-Rente und die Pensionskassen. Die wirtschaftliche Lage sei sehr unterschiedlich, auch wenn alle unter niedrigen Zinsen litten, sagt Gieseler.

Um wie viele Beschäftigte geht es?

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung gab es Ende 2015 20,4 Millionen Anwartschaften auf Betriebsrenten, einschließlich Mehrfachanwartschaften. Aktuellere Zahlen fehlen bisher. Davon entfielen 4,8 Millionen auf Pensionskassen. Nach Angaben der Bafin haben ein Drittel von ihnen Probleme. Damit könnten bis zu 1,6 Millionen Berechtigte betroffen sein.

Was wurde den Mitarbeitern zugesagt?

Sie haben von ihrem Arbeitgeber eine Versorgungszusage erhalten. "Dort wird festgehalten, was eingezahlt wird und was der Arbeitnehmer an Leistungen erhält", erläutert Gieseler.

Was können Betroffene tun?

"Wenn die Pensionskasse nicht die zugesagte Leistung erbringt, muss der Arbeitgeber dafür geradestehen", sagt Gieseler. Dann können Arbeitnehmer die Differenz zwischen Versorgungszusage und tatsächlicher Leistung direkt von der Firma verlangen. Allerdings: Wenn die Firma nicht mehr existiert, kann der Arbeitnehmer kaum Ansprüche stellen.

Helfen Auffangeinrichtungen?

Für die meisten Betroffenen wohl nicht. Nur wenige Pensionskassen sind Mitglied bei Protektor, der Rettungseinrichtung für notleidende Lebensversicherer. Auch der Pensionssicherungsverein kommt für diese Fälle nicht auf. Wenn die Pensionskasse nicht mehr zahlt oder zu wenig zahlt und der Arbeitgeber nicht haftet, haben die Beschäftigten das Nachsehen.

Was tun, wenn man sich Sorgen wegen der Pensionskasse macht?

Die Finanzaufsicht Bafin drängt Arbeitgeber, die Pensionskassen finanziell zu stärken. Eine Reihe von Firmen hat das auch bereits getan. Es kann nutzen, wenn die Belegschaft zum Beispiel über Betriebsräte klarmacht, dass sie ein Interesse an einer solchen Stützung hat.

Soll man besser keine betriebliche Altersversorgung abschließen?

Das ist keine Lösung. Die betriebliche Altersversorgung ist neben der gesetzlichen Rente und möglichen privaten Verträgen ein wichtiger Teil der Altersversorgung. Arbeitgeberzuschüsse, Steuer- und Sozialabgabenfreiheit machen diese Sparform meistens sehr attraktiv. Allerdings müssen Arbeitgeber und Beschäftigte sehr genau darauf achten, für welchen Durchführungsweg und welchen Anbieter sie sich entscheiden.

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