Altersversorge:Betriebsrisiko

Die Corona-Pandemie wird die betriebliche Altersversorgung stark belasten, in die Millionen Bürger einzahlen. Was gilt, wenn ein großer Konzern oder ein Lebensversicherer in Probleme gerät.

Von Herbert Fromme, Köln

Die Corona-Krise könnte auch die betriebliche Altersversorgung von Millionen Deutschen treffen. Das Risiko ist zwar deutlich kleiner als das für Sparer, die mit Aktienfonds oder ETF-Sparplänen für das Alter vorsorgen wollen, aber es ist vorhanden. Dabei gilt eigentlich, dass für alle Zusagen für Betriebsrenten der Arbeitgeber in letzter Instanz haftet - aber was ist, wenn es ihn nach Übernahmen, Verkäufen oder sogar Insolvenzen nicht mehr gibt?

Heutzutage zahlen Arbeitgeber in der Regel nur einen Zuschuss, das Risiko beim Ansparen für die spätere private Zusatzrente trägt der Arbeitnehmer. Doch jahrzehntelang war die betriebliche Altersversorgung ein wichtiges Mittel, gute Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. Im Kern handelte es sich um ein Darlehen des Mitarbeiters an die Firma, die ihrerseits versprach, das Geld zu einem bestimmten Satz zu verzinsen und in Form einer Betriebsrente auszuzahlen. Allein die Konzerne des Dax 30 haben Pensionsverpflichtungen von 413 Milliarden Euro in ihren Bilanzen - Geld, das derzeitigen und früheren Mitarbeitern zusteht.

Bei einer Unternehmensinsolvenz zahlt der Pensionssicherungsverein (PSV) die Betriebsrenten weiter. Das Geld holt er sich von allen anderen Unternehmen. "Wenn die Corona-Krise dazu führen sollte, das ein oder zwei große Konzerne in die Insolvenz gehen und nicht gerettet werden, würden die PSV-Beiträge in die Höhe schießen", sagt Fred Marchlewski, Geschäftsführer beim Versicherungsmakler Aon. Er empfiehlt Unternehmen, Gespräche mit Tarifparteien und Betriebsräten zu führen, um hohe Garantieverzinsungen in den Betriebsrenten zu korrigieren.

Manche Betriebe haben eine andere Option gewählt und für ihre Mitarbeiter Lebensversicherungen abgeschlossen, so die Medienbetriebe beim Presseversorgungswerk, das von der Allianz verwaltet wird. Hier sind die Privatrenten so sicher oder unsicher wie die Lebensversicherung. Die Gesellschaften legen eher konservativ an, aber die aktuelle Kapitalmarktentwicklung kann auch sie treffen. Dann würden die Lebensversicherer nur noch den garantierten Zins gutschreiben. Schaffen sie das auch nicht, greift die Sicherungseinrichtung Protektor.

Auch eine Reihe von Pensionskassen sind durch Protektor geschützt - aber nicht alle. So genannte regulierte Pensionskassen sind dort nicht Mitglied. Mindestens 31 von ihnen hatten schon vor der Corona-Krise ernsthafte Probleme. Die Finanzaufsicht Bafin hat im Februar der Pensionskasse der steuerberatenden Berufe die Geschäftstätigkeit untersagt. Sie und eine Reihe anderer schwachbrüstiger Kassen haben die Leistungen für die Mitglieder bereits kräftig gekürzt. Das könnte weitergehen.

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