Ein Klick auf dem Smartphone öffnet die Autotür, nach einem zweiten Klick springt der Motor an. Der "virtuelle Autoschlüssel" auf dem Mobilgerät könnte bald den Zugang zum Fahrzeug revolutionieren. Die Hersteller arbeiten mit Hochdruck daran. Doch Deutschlands größter Versicherer Allianz warnt vor Risiken und fordert verbindliche Sicherheitsstandards.
Jochen Haug, Vorstandsmitglied bei der Allianz Versicherung, macht sich Sorgen: "Weil Autohersteller unter Konkurrenz- und Kostendruck Lösungen suchen und gleichzeitig die Bedürfnisse ihrer Kunden nicht aus den Augen verlieren dürfen, muss man die Frage stellen, ob die Neuentwicklungen allen Anforderungen gerecht werden."
Nach den Plänen der Hersteller können Fahrer die Wagen künftig per Smartphone, Tablet oder Smart Watch entsperren und starten. Ein physischer Autoschlüssel käme dann nur noch bei technischen Störungen zum Einsatz. Der Automobilzulieferer Continental hat im August 2017 ein Zugangssystem vorgestellt, das per App bedient wird - es soll Türschloss und -griff bei Fahrzeugen künftig überflüssig machen. Mercedes verbaut seit 2016 in der E-Klasse Technologie für "Near Field Communication". Damit öffnet sich der Wagen, sobald der Fahrer sein Smartphone in die Nähe des Türgriffs hält. Alternativ kann der Fahrer wie gewohnt einen herkömmlichen Schlüssel nutzen.
Aber was ist, wenn das Handy des Fahrers gehackt wird? Die Allianz sorgt sich um die Datensicherheit. Die Datenumgebung des virtuellen Autoschlüssels auf dem Mobilgerät müsse strikt von sonstigen Apps getrennt sein, fordert der Versicherer. Zudem müssten sensible Daten sicher gespeichert und verwendet werden. Auf den Versicherungsschutz sowie auf die Rechte und Pflichten des Versicherten habe die neue Technik aber keinen Einfluss.
Auch die Versicherer müssen ihre Prozesse anpassen. Bislang mussten ihre Kunden nach einem Diebstahl alle Fahrzeugschlüssel vorlegen. Das funktioniert beim virtuellen Schlüssel nicht so einfach. Die Allianz fordert, dass jederzeit erkennbar sein muss, wie viele virtuelle Schlüssel für ein Fahrzeug vergeben wurden. Zudem darf der Zugang nicht kopierbar sein, und die Weitergabe an andere Autonutzer muss gesichert und kontrolliert ablaufen. Die Berechtigung, das Auto per Mobilgerät zu öffnen und zu starten, müsse jederzeit zurückgezogen werden können.