Die SZ hatte in der Ausgabe vom 29.11.2012 über den russischen Unternehmer Alisher Usmanov berichtet, er sei 1980 in der Sowjetunion wegen Vergewaltigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Dies ist so nicht richtig: Die Verurteilung erfolgte wegen Erpressung und Unterschlagung und wurde 2000 durch das oberste Gericht Usbekistans aufgehoben. Usmanov wurde zu keiner Zeit einer Vergewaltigung beschuldigt oder angeklagt.
Die Redaktion