Alcopops:Eins zu Null für die Sondersteuer

Lesezeit: 1 min

Die weltgrößte Spirituosenfirma Diageo hat der Zusatzsteuer auf Alcopops den Kampf angesagt. Das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden — und hat der Beschwerde des Getränkeherstellers eine klare Absage erteilt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG.) hat eine Eilbeschwerde des weltgrößten Spiritousenherstellers Diageo gegen die Sondersteuer auf alkoholhaltige Mischgetränke (Alcopos) abgelehnt.

Dem Getränkehersteller Diageo zufolge sei die Vermarktung seiner Produkte "sozialverantwortlich". (Foto: Foto: ddp)

Ein von dem britischen Unternehmen eingereichter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig und die vorgebrachten Gründe ohne Substanz, heißt es in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das Unternehmen will die Klage nun im Hauptsacheverfahren weiter vorantreiben.

Die Firma, die mit "Smirnoff Ice" eine wodkahaltige Limonade anbietet, führt dem Gericht zufolge nicht aus, "auf welcher Grundlage sie die Zahlen ermittelt hat, die den von ihr befürchteten Verlust ihrer Arbeitsplätzen begründen sollen".

Gleiches gelte für die angebliche Höhe der Kosten, die ihr durch eine Rückrufaktion und die Umetikettierung entstehen könnten. Die Höhe dieser Kosten wird laut Bundesverfassungsgericht "nur behauptet", zudem bleibe unklar, warum überhaupt eine Rückrufaktion nötig sei.

Die Firma habe auch nicht dargelegt, wieso sie eine "vollständige Verdrängung der von ihr vertriebenen Alcopops in kürzester Zeit erwartet, so dass sie nicht die Entscheidung in der Hauptsache abwarten kann", heißt es in dem Beschluss weiter.

"Das Gesetz ist dikrimninierend und ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit", sagte Diageo-Deutschland-Sprecher Holger Zikesch. Er betonte, dass das Unternehmen seine Produkte "sozialverantwortlich" vermarkte. Diageo vertreibt in Deutschland neben Smirnoff auch Marken wie Johnnie Walker und Baileys.

Konzernchef Paul Walsh hatte die Alcopopsteuer Ende April als "Schutzsteuer für die deutschen Bierbrauer" kritisiert. Sie diskiminiere innovative Getränke, sagte er damals der Wirtschaftswoche. "Unsere Produkte werden höher besteuert als Bier, obwohl der Alkoholgehalt der gleiche ist."

Alkopops werden seit Anfang August mit einer Sondersteuer belegt. Je nach Flaschengröße und Alkoholgehalt verteuerten sich die vor allem bei Jugendlichen beliebten Getränke damit um 80 bis 90 Cent.

Die Mehreinnahmen erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zudem müssen die Flaschen auf dem Etikett mit einem deutlichen Hinweis auf das gesetzliche Abgabeverbot an unter 18-Jährige gekennzeichnet werden.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: