Aktuelles Lexikon:Teilwert-Abschreibung

Der Fiskus will immer ganz genau wissen, was der Wert eines Unternehmens ist. Denn wenn sich ein Anstieg ergeben hat, könnte es sein, dass deshalb Steuern fällig werden.

Von Martin Reim

Allerdings ist bei einem Wertverlust auch das Umgekehrte möglich: Die Steuerzahlungen sinken. Eine probate Möglichkeit für Unternehmen, ihre Steuerlast zu verringern, war bis ins Jahr 2001 hinein die Teilwert-Abschreibung; mittlerweile ist diese Regel allerdings weitgehend abgeschafft.

Um was es damals ging, zeigt das Beispiel des Mobilfunk-Konzerns Vodafone. Die Briten übernahmen im Jahr 2000 - letztlich mittels einer deutschen Tochter - die Mannesmann AG.

Viele Milliarden Euro

Nach der spektakulären Übernahme stürzte der Aktienkurs von Mannesmann ab. Diesen Wertverlust ihres Unternehmensteils macht Vodafone nun bei der Steuer geltend: Die Rede ist von vielen Milliarden Euro.

Es geht allerdings nicht darum, diese Summe aus dem Bundeshaushalt zu bekommen. Vielmehr setzt Vodafone auf folgende Lösung, die im Steuerrecht durchaus üblich ist: Die Milliardenforderung gegen den Bund sollen mit jenen Steuern verrechnet werden, die auf künftige Gewinne von Vodafone in Deutschland fällig werden.

Solch eine Verrechnung könnte durchaus erst nach vielen Jahren enden. Seit 2004 stehen für eine solche Steuerminderung nur noch 60 Prozent der Gewinne eines Jahres zur Verfügung - für den Rest sind in jedem Fall Steuern zu zahlen.

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