Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:Entlastung

Ein Teil der Aktionäre von DaimlerChrysler will dem Vorstand und dem Aufsichtsrat des Weltkonzerns auf der Hauptversammlung die Entlastung verweigern.

Von Marc Beise

Das Unternehmen habe zahlreiche ungelöste Probleme, sagte ein Sprecher des Verbandes der Kritischen Aktionäre.

Üblicherweise werden Vorstand und Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft auf der jährlichen Hauptversammlung per Mehrheitsentscheid entlastet, ihre Geschäftsführung wird also gebilligt.

Keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen

Eine Verweigerung hat allerdings keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, war wegen eines Streiks im öffentlichen Dienst, der auch die Lufthansa beeinträchtigte, als deren Vize-Aufsichtsratschef nicht entlastet worden -- er blieb dennoch im Amt.

Allerdings kann eine Nichtentlastung durchaus die Vorstufe zu weiteren Maßnahmen sein. So hat der Aufsichtsrat das Recht, betroffene Vorstandsmitglieder abzuberufen, und es sind Schadensersatzansprüche denkbar.

Umgekehrt darf aber auch eine Entlastung die Betroffenen nicht in Sicherheit wiegen: Schadensersatzansprüche bleiben möglich, wie Paragraf 120 des Aktiengesetzes klarstellt.

Kritiker fordern deshalb die Abschaffung dieses Instruments, das den Aktionären ein Recht vorgaukele, das sie nicht hätten. Es bleibt die Signalwirkung einer doch unüblichen und deshalb scharfen Rüge.

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Quelle:
SZ vom 6.4.2005
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