Seit dem 1. Januar gibt es die sogenannte Aktivrente. Die Berliner Steuerplattform „Taxfix“ hat nun eine Bilanz aus ersten praktischen Erfahrungen gezogen. Dabei weisen die Experten auf Besonderheiten hin, aber auch auf mögliche Fallstricke.
Was genau ist die Aktivrente?
Die zum Jahreswechsel von der Bundesregierung eingeführte Aktivrente ist keine neue Rentenform, sondern ein neuer Steuerfreibetrag für Rentnerinnen und Rentner. Dieser Steuervorteil soll Beschäftigte, die das offizielle Rentenalter erreicht haben, dazu bewegen, freiwillig weiterzuarbeiten. Bewirken soll das ein Steuerfreibetrag von monatlich 2000 Euro, aufs Jahr bezogen sind das 24 000 Euro. Dieser steuerbefreite Hinzuverdienst kann das Einkommen im Ruhestand erheblich verbessern. Die Regierung will so den Fachkräftemangel lindern.
Wer kommt für die Aktivrente infrage und wer nicht?
Die Aktivrente richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, wobei es nicht darauf ankommt, dass die Rente schon ausbezahlt wird. Möglich ist auch, den Rentenbezug aufzuschieben. Ausgeschlossen von der Aktivrente sind Selbständige, Freiberufler, Beamte und Minijobber, genauso wie Gewerbetreibende Land- und Forstwirte. Auch Frührentner scheiden aus, weil sie nicht das gesetzliche Rentenalter erreichen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Aktivrente?
Aktivrenten-Bezieher können aus ihrer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 24 000 Euro jährlich hinzuverdienen. Die Vorteile dabei: Die Steuervergünstigung wird sofort bei der Gehaltsabrechnung gewährt – also nicht erst mit der späteren Steuererklärung. Und: Der steuerfreie Zuverdienst führt nicht dazu, dass der Steuersatz auf die übrigen Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte steigt. „Nur was über 2000 Euro im Monat hinausgeht“, so erklärt Taxfix-Steuerexpertin Maike Richterstetter, „wird zusammen mit der gesetzlichen Rente versteuert.“
Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung fallen auch bei der Aktivrente weiterhin an, wobei Arbeitgeber wie gewohnt die Hälfte tragen. Dagegen entfallen für Aktivrentner die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Aktivrentner können aber freiwillig weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung zahlen, um ihre Rente aufzubessern.
Welche Fallstricke gibt es bei der Aktivrente?
Wer die 24 000-Euro-Grenze überschreitet, zahlt auf den überschießenden Teil Einkommensteuer. Dazu kann es kommen bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen oder bei Überstunden und Nachtarbeitszuschlägen.
Verrechnungsverbot
Der Freibetrag von höchstens 2000 Euro gilt monatlich. Wird er in einem Monat nicht ausgenutzt, kann er nicht auf andere Monate übertragen werden.
Achtung bei unregelmäßigen Arbeitszeiten
Schwankende Monatsgehälter – etwa bei Stundenaufstockung oder bei Vertretungen – können dazu führen, dass der Freibetrag versehentlich überschritten wird.
Mehrere Jobs können nicht zusammengerechnet werden.
Im Fall von Beschäftigungsverhältnissen bei mehreren Arbeitgebern muss der Steuervorteil eindeutig einem Arbeitgeber zugeordnet werden. Der Steuervorteil darf nur über eine Lohnabrechnung genutzt und nicht auf mehrere Arbeitgeber verteilt werden.
Die Wirkung von Steuerklasse und Ehegattensplitting
Je nach Steuerklasse fällt der Effekt der Aktivrente verschieden hoch aus, wichtig ist das vor allem für zusammen veranlagte Ehepaare mit Ehegattensplitting. In höheren Steuerklassen ist die Entlastung oft geringer als erwartet.
Achtung bei Wechsel vom Minijob
Durch zusätzliche Sozialabgaben kann das Nettoeinkommen trotz Aktivrente geringer ausfallen als gedacht. Ein höheres Arbeitseinkommen kann vor allem bei freiwillig Versicherten zu steigenden Kranken- und Pflegebeiträgen führen.
Rückwirkende Korrekturen möglich
Stellt das Finanzamt später fest, dass die Voraussetzungen für die Aktivrente nicht erfüllt waren, kann der Freibetrag rückwirkend aberkannt werden.
