RentenreformDie Aktivrente kommt – das sind die ersten Details

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Wer über das Renteneintrittsalter hinaus noch arbeiten will, soll künftig steuerliche Vorteile haben.
Wer über das Renteneintrittsalter hinaus noch arbeiten will, soll künftig steuerliche Vorteile haben. (Foto: Arne Dedert/dpa)
  • Die Bundesregierung plant eine Aktivrente mit 2000 Euro monatlichem Steuerbonus für Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
  • Sozialabgaben sollen aber laut einem Entwurf weiterhin fällig werden.
  • Damit die Deutschen mehr arbeiten, sollen zudem Überstundenzuschläge und Prämien für den Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit steuerfrei werden.
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Die Regierung will Rentner mit einem Steuerbonus locken, länger zu arbeiten. Nicht alle sind darüber glücklich.

Von Bastian Brinkmann, Berlin

Die Bundesregierung bringt drei Reformen auf den Weg, damit die Deutschen mehr arbeiten. Es geht um die sogenannte Aktivrente, das ist ein Steuerbonus für Rentner, die weiter arbeiten. Außerdem sollen Zuschläge für Überstunden steuerfrei werden. Und wer von Teilzeit in Vollzeit wechselt und dafür eine Prämie vom Chef erhält, soll ebenfalls einen Steuervorteil bekommen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor. Das Gesetz ist noch nicht in die Ressortabstimmung gegangen, also in die formalen Verhandlungen zwischen den Bundesministerien. Dabei könnten noch Punkte geändert werden, bis es ins Kabinett und anschließend in Bundestag und Bundesrat geht. Bereits Anfang 2026 soll das Gesetz in Kraft treten, der Zeitplan für die Verhandlungen ist entsprechend straff.

Besonders diskutiert wird die Aktivrente. Die Idee geht auf CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück. Die Aktivrente soll Ältere finanziell locken, doch noch etwas länger zu arbeiten. Ihr Arbeitgeber kann ihnen 2000 Euro im Monat steuerfrei auszahlen. Steuerfrei bedeutet allerdings nicht, dass das Netto in der Aktivrente so hoch wie das Brutto ist. Denn die Sozialabgaben sollen laut Entwurf weiterhin fällig werden. Nur die Lohnsteuer wird für die älteren Arbeitnehmer gesenkt. Die Aktivrente kann nur bekommen, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat. Es soll also nicht möglich sein, über das Modell „Rente mit 63“ zwei Jahre früher aus dem Job auszusteigen und dann den Steuerbonus einzustecken.

2000 Euro im Monat – das ist ungefähr doppelt so viel wie der Grundfreibetrag. Kommendes Jahr beträgt der 12 348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze ist in Deutschland bereits steuerfrei, egal wie alt man ist. Dem Staat entgehen durch den Steuerbonus Einnahmen. Der Entwurf schätzt die Summe auf 0,6 Milliarden Euro. Lassen sich ein paar Zehntausend Menschen von der Aktivrente überzeugen und arbeiten künftig länger, hilft das allerdings dem Wirtschaftswachstum, was dann die Steuereinnahmen wieder steigen lässt. Dann würde sich die Reform selbst finanzieren. „Nach ein, zwei Jahren kann man das erreichen“, sagt Peter Haan vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, DIW.

Selbstständige fühlen sich benachteiligt

Ökonomen der Bundesbank und von Wirtschaftsforschungsinstituten haben auch Kritik an der Aktivrente geäußert. Sie warnen beispielsweise von Mitnahmeeffekten: Schon jetzt arbeiten Rentner, ohne einen Steuerbonus zu bekommen – die würden künftig die Aktivrente einstreichen, aber nicht zusätzlich den Arbeitsmarkt verstärken. Das DIW kritisiert zudem, dass vor allem Besserverdiener profitieren würden.

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Die Selbständigen sind mit der Aktivrente unzufrieden, sie soll nämlich nur für Arbeitnehmer gelten. „Dies widerspricht klar dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes“, sagt Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland. Er sieht in dem Entwurf eine „klare Form der Diskriminierung und Einschränkung der freien Berufswahl“. Selbständige könnten dagegen klagen.

Bei den steuerfreien Zuschlägen für Überstunden ist wichtig zu betonen, dass nicht die bezahlte Überstunde selbst steuerfrei werden soll – sondern nur die Zuschläge. Es geht daher um viel weniger Geld, als manche zunächst denken. Bei einem durchschnittlichen Arbeitnehmer liegt das Nettoplus in der Größenordnung von 2,50 Euro je Überstunde. Individuell schwankt die Summe abhängig vom Stundenlohn und der Steuerhöhe.

Der Entwurf sieht vor, dass Zuschläge nur bis zur Grenze von 25 Prozent steuerfrei werden. Das soll Missbrauch verhindern. In Frankreich hatte eine ähnliche Regel dazu geführt, dass Topverdiener und ihre Arbeitgeber den Bonus als Steuertrick ausgenutzt hatten, indem sie viel vom Gehalt in den Zuschlag verlagert haben. Um Tricksereien zu verhindern, verwehrt der Entwurf außerdem den Bonus, wenn die Stundenzahl kurzfristig geändert wurde.

Bei der Teilzeitprämie soll ebenfalls Missbrauch verhindert werden. Die Steuerfreiheit soll nur gelten, wenn die Arbeitszeit mindestens zwei Jahre lang ausgeweitet wird. Pro zusätzliche Stunde wird laut Entwurf eine Prämie von bis zu 225 Euro gefördert. Maximal 4500 Euro kann der Arbeitgeber steuerfrei zahlen. Dafür müsste der Arbeitnehmer 20 Stunden aufstocken. Die Prämie darf en bloc oder in Raten fließen.

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