AktiengesellschaftenMehr Kontrolle

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SPD-Politikerin Katarina Barley setzt sich für die Rechte der Anleger ein.
SPD-Politikerin Katarina Barley setzt sich für die Rechte der Anleger ein. Odd Andersen / AFP

Justizministerin Barley will die Mitbestimmungsrechte von Aktionären reformieren - aber moderat.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

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Ein neues Gesetz von Justizministerin Katarina Barley (SPD) soll Anlegern mehr Mitspracherecht in Aktiengesellschaften einräumen. So soll die Hauptversammlung künftig auch über Gehaltsrichtlinien für Vorstände abstimmen. Dieses Votum, so heißt es im Referentenentwurf, werde allerdings lediglich einen "beratenden Charakter" haben. Das letzte Wort habe der Aufsichtsrat, so Barleys Vorschlag. "An dieser etablierten Kompetenzordnung soll auch in Zukunft festgehalten werden", heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen. Die Ministerin setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie um. Dass Aktionäre künftig nur beraten, sei im Rahmen dieser Richtlinie möglich, heißt es.

Obergrenzen für Managergehälter stehen schon heute im Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), den eine Regierungskommission jährlich überprüft. Doch "eine wirksame Begrenzung überhöhter Managerbezüge und eine Ausrichtung dieser am langfristigen Unternehmenserfolg ist durch die freiwilligen Empfehlungen des DCGK bisher ausgeblieben", bemängelt die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Kerstin Andreae. So verweist sie auf Meldungen über die VW-Managerin Christine Hohmann-Dennhardt, die nach etwa einem Jahr bei dem Unternehmen eine Abfindung von rund zwölf Millionen Euro erhalten habe.

Das Justizministerin hält dagegen: "Trotz vereinzelt entgegenstehender Berichterstattung in den Medien hat sich der DCGK als erfolgreiches Instrument der Selbstregulierung erwiesen", heißt es in der Antwort. Empirische Untersuchungen hätten wiederholt bestätigt, dass sich Unternehmen an den Kodex hielten. Weitere Gesetze, die aus den freiwilligen Richtlinien eine Verpflichtung machen, seien daher nicht notwendig. Man setze auf Selbstregulierung.

Gegen überhöhte Managergehälter soll aber laut Justizministerium künftig ein Vergütungsbericht helfen. Der müsse Veränderungen bei den Durchschnittsgehältern der Arbeitnehmer in den vergangenen fünf Jahren anzeigen und diese den Managergehältern gegenüber stellen. Auch diesen Bericht sollen Aktionäre in der Hauptversammlung billigen. Dieses Votum "soll eine zusätzliche kontrollierende und disziplinierende Wirkung auf die Praxis der Gesellschaft ausüben", heißt es.

Mehr Transparenz wird im neuen Gesetz auch den institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern verordnet. Sie müssen demnach Informationen über ihre Mitwirkungspolitik oder ihre Anlagestrategie veröffentlichen - oder aber erklären, warum sie auf diese Offenlegung verzichten wollen. Wer sich nicht an die neue Regel hält, müsse mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro rechnen, heißt es aus dem Ministerium.

© SZ vom 27.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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