"Akt der Willkür":Ermittlungen gegen SAP-Gründer sollen eingestellt werden

Der Mitbegründer des größten deutschen Softwarekonzerns Dietmar Hopp, ist nicht länger dem Verdacht der Untreue ausgesetzt.

Staatsanwaltschaft und Landgericht Mannheim kündigten am Freitag die zügige Einstellung der Ermittlungen an. Der ehemalige Aufsichtsratschef des Software-Riesen reagierte zufrieden und erleichtert, will aber rechtliche Schritte gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ergreifen.

Diese hatte gegen Hopp am 3. März ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der SAP-Gründer soll mit Geld aus seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt haben.

Patronatserklärung hilft

Hopp sitzt im MLP-Aufsichtsrat, will bei den Neuwahlen des Gremiums am 17. Juni jedoch nicht wieder kandidieren. Bei den Ermittlungen waren auch Privat- und Büroräume Hopps durchsucht worden.

Das Landgericht erklärte, es gebe keine hinreichenden Beweise mehr für einen Tatverdacht. Die Ermittlungen hätten die Unschuld des 63-Jährigen erbracht. Ausschlaggebend für die Einstellung sei eine so genannte Patronatserklärung des SAP-Mitbegründers gewesen.

Darin habe dieser erklärt, bei einem Ausfall der Bürgschaft mit seinem Privatvermögen zu haften. Mit diesem Dokument sei der Tatbestand der Untreue ausgeschlossen, da der Stiftung kein Vermögensschaden hätte entstehen können.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Jobski verteidigte erneut die Durchsuchung der Büro- und Privaträume von Hopp mit einem klaren Tatverdacht. Jobski verwies zudem auf ein noch ausstehendes Gutachten, bei dem es um den möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit der Hopp-Stiftung gehe.

Hopp will gegen Behörde vorgehen

Sollte sich dabei der Verdacht erhärten, dass bei der Bürgschaft gegen das Gemeinnützigkeitsrecht und damit auch gegen das Steuerrecht verstoßen worden sei, dann sei die Staatsanwaltschaft gezwungen, sich erneut des Vorgangs anzunehmen.

Hopp hatte die Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume als "Akt der Willkür" bezeichnet und unter anderem in Zeitungsanzeigen harte Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft geübt. Dass die Ermittlungen nun eingestellt werden, sei eine große Befriedigung, sagte Hopp der dpa. "Aber ein bitterer Beigeschmack bleibt." Er kündigte erneut an, juristische Schritte gegen die Behörde einzuleiten.

Zu der Ankündigung sagte der Oberstaatsanwalt, das Landgericht habe in seinem Beschluss die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen ausdrücklich erklärt. Dieser Beschluss sei unanfechtbar. Dem SAP- Mitbegründer fehle daher die Grundlage für einen "Vernichtungsfeldzug" gegen einzelne Personen.

(sueddeutsche.de/dpa)

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