Airline:Warum Etihad gegen die Bundesregierung keilt

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  • Etihad-Chef James Hogan kritisiert die Bundesregierung scharf. Deutschland riskiere seinen "Ruf als sicheres Land für Investitionen".
  • Hintergrund ist der Streit um Gemeinschaftsflüge ("Code-Sharing") mit der defizitären Airline Air Berlin.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Vor fünf Jahren hat Etihad Airways beschlossen, als größter Aktionär bei Air Berlin einzusteigen. Etihad setzte große Hoffnungen in den neuen Partner, der vor allem viele neue Umsteigepassagiere für das Drehkreuz in Abu Dhabi heranfliegen sollte. Doch angesichts des Streits um die Gemeinschaftsflüge zieht Etihad-Chef James Hogan nun eine ernüchternde Bilanz und kritisiert die Bundesregierung scharf. Deutschland riskiere seinen "Ruf als sicheres Land für Investitionen". Sein künftiges Engagement für Air Berlin stellt er allerdings nicht in Frage.

Der Kampf um die Gemeinschaftsflüge findet auf zwei Ebenen statt. Etihad legte am Montag erwartungsgemäß Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Braunschweig ein. Dieses hatte die Haltung des Bundesverkehrsministeriums bestätigt, derzufolge die gemeinsamen Flüge (das sogenannte Code-Sharing) auf 31 Strecken nicht rechtens und somit ab dem 15. Januar verboten sei. Die zweite Ebene ist politisch: Etihad drängt mit der Kritik darauf, die Haltung der Bundesregierung doch noch zu ändern und die Genehmigungen doch noch zu bekommen. Prinzipiell kann Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) die Flüge genehmigen, wenn er das Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ändert oder neu verhandelt.

Das Verkehrsministerium hatte die Flüge auf etwa 80 Strecken seit Anfang 2012 genehmigt. Mitte 2014 beschwerten sich allerdings Lufthansa und Condor, weil die Kooperation ihrer Ansicht nach nicht durch das Luftverkehrsabkommen abgedeckt sei. Das Ministerium änderte daraufhin seine Haltung und genehmigte die Flüge "letztmalig" bis zum 15. Januar 2016.

Die Partnerschaft mit Etihad ist für die stark defizitäre Air Berlin nach allgemein anerkannter Einschätzung überlebensnotwendig. Gleichzeitig würde aber ein Verbot von knapp der Hälfte aller Gemeinschaftsflüge die Basis des Engagements aus Sicht von Etihad erschüttern, denn Air Berlin könnte die Funktion als Zubringer nur noch sehr eingeschränkt erfüllen. So wären unter anderem die wichtigen Flüge von Berlin und Stuttgart nach Abu Dhabi von einem Verbot betroffen.

Das Verbot, die Etihad-Flugnummer auf Air Berlin-Flüge zu setzen, würde vor allem Passagiere betreffen, die im Ausland eine Langstreckenverbindung mit den beiden Fluggesellschaften buchen. Deutsche Passagiere haben in der Regel für Air Berlin-Flüge Tickets mit der Flugnummer AB, die ebenso unstrittig sind wie die Anschlussflüge, die von Etihad selbst angeboten werden.

Hogan kritisiert, das Engagement von Etihad für Air Berlin stehe "in starkem Gegensatz zur mangelnden Unterstützung, die das deutsche Verkehrsministerium einer etablierten deutschen Airline entgegenbringt." Etihad hatte Ende 2011 den Einstieg bei Air Berlin beschlossen und seither durch unterschiedliche Schritte Air Berlin mit finanziellen Hilfen in der Größenordnung von etwa einer Milliarde Euro gestützt. "Jetzt, nachdem wir vier Jahre lang in Deutschland investiert, die Arbeitsplätze bei Air Berlin unterstützt und eigene, neue Stellen in Deutschland geschaffen haben, erfahren wir, dass sich die Regeln geändert haben", so Hogan.

Der Etihad-Chef kritisiert, in Deutschland werde "unser Engagement weiterhin durch die Lobbyanstrengungen und den Protektionismus der Lufthansa, der nationalen Airline, untergraben". In anderen Märkten wie Australien, Indien, Italien oder Serbien würden "unsere Investitionen begrüßt und unterstützt". Investoren bräuchten die Gewissheit, dass "die Sicherheit ihrer Anlagen in Deutschland respektiert und geschützt" werde. Die Erfahrungen Etihads könnten "eine Warnung für alle anderen sein, wenn sie internationale Investment-Entscheidungen treffen", gab er zu bedenken.

© SZ vom 05.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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