LuftfahrtAir France und Airbus wegen Flugzeugabsturz verurteilt

Lesezeit: 1 Min.

Ein Wrackteil der abgestürzten Maschine des Air-France-Fluges AF 447 wird von einem Rettungsteam der brasilianischen Marine im Atlantik geborgen. (Archivbild)
Ein Wrackteil der abgestürzten Maschine des Air-France-Fluges AF 447 wird von einem Rettungsteam der brasilianischen Marine im Atlantik geborgen. (Archivbild) epa/dpa

Ein Berufungsgericht in Paris verurteilt beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängt eine Geldstrafe von jeweils 225 000 Euro. Bei dem Absturz im Jahr 2009 waren 228 Menschen ums Leben gekommen.

SZ bei Google bevorzugen

Im Berufungsprozess um den Absturz eines Air-France-Fluges von Rio de Janeiro nach Paris im Jahr 2009 mit 228 Toten haben die Richter die Airline und den Flugzeugbauer Airbus schuldig gesprochen. Das Berufungsgericht in Paris verurteilte beide Unternehmen wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 225 000 Euro. Das Gericht urteilte, dass ausschließlich die Airline und der Flugzeugbauer für den Absturz und den Schadenersatz verantwortlich seien.

Bei dem Absturz waren damals auch 28 Deutsche ums Leben gekommen. Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4000 Metern Tiefe geborgen.

Oliver Zipse
:Warum der scheidende BMW-Chef zu Airbus geht

Nach 35 Jahren in der Autoindustrie soll der Noch-BMW-Chef in dieser Woche Verwaltungsrat beim Flugzeughersteller Airbus werden.

SZ PlusVon Caspar Busse und Jens Flottau

Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei danach mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen.

Urteil aus erster Instanz revidiert

In erster Instanz waren Air France und Airbus vor zwei Jahren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse. Im Urteil hieß es dennoch, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, hieß es.

Das Gericht stellte außerdem eine zivilrechtliche Verantwortung der Unternehmen fest. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen. Im Berufungsverfahren forderte sie nun eine Verurteilung. Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen.

© SZ/dpa/danju - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Spanien
:Europas größter Parkplatz – für Flugzeuge

Immer wenn es kriselt auf der Welt, füllt sich der Flughafen in Teruel. Der Airport in einer der einsamsten Gegenden Spaniens ist Europas größter Abstellplatz für Flugzeuge. Jetzt, während des Iran-Kriegs, wird er wieder gebraucht.

Von Patrick Illinger

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: