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Agrar - Rostock:Schweriner Gericht stoppt vorerst Bau von Hähnchenmastanlage

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Rostock/Schwerin (dpa/mv) - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Bau einer Hähnchenmastanlage bei Rostock vorerst gestoppt. Ein Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sei erfolgreich gewesen, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gericht beanstandete unter anderem die unzureichende Ableitung von Abgasen und fehlende Angaben zum Brandschutz. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald Beschwerde einlegen.

Nach Angaben des BUND handelt es sich bei dem Vorhaben um eine seit 2012 geplante Mastanlage in Fienstorf für etwa 1,35 Millionen Hähnchen im Jahr. Der BUND sieht in der Entscheidung auch Auswirkungen auf Planungen anderer Haltungen etwa mit Blick auf den Brandschutz. "Gerade mit Blick auf die katastrophalen Ereignisse beim Brand der Megastallanlage Alt Tellin folgt daraus ein umfangreicher Änderungsbedarf gerade für große Tierhaltungsanlagen", hieß es in einer Mitteilung zur Entscheidung. Im vorpommerschen Alt Tellin war im vergangenen Jahr eine große Schweinezuchtanlage abgebrannt - Zehntausende Tiere starben.

© dpa-infocom, dpa:220117-99-741420/2

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