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Agrar - Lüneburg:Oberverwaltungsgericht erlaubt Tiertransport nach Marokko

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Lüneburg/Meppen (dpa/lni) - Der geplante Transport von mehr als 500 trächtigen Milchkühen nach Marokko ist nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Die Richter wiesen am Mittwoch eine Beschwerde des Landkreises Emsland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zurück, der den umstrittenen Transport am Freitag erlaubte. Damit dürfen nun auch die weiteren Transporte am Mittwoch, Donnerstag und Freitag erfolgen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. (Az.: 11 ME 117/21).

Das Landwirtschaftsministerium in Hannover hatte den Landkreis zuvor angewiesen, den Transport zu verbieten. Aus Niedersachsen solle es keinen Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten geben. Es sei damit zu rechnen, dass die Tiere in Marokko in überschaubarer Zeit entsprechend der dortigen Rechtslage geschächtet, also betäubungslos geschlachtet würden. Das sei grundsätzlich nicht mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar, hatte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) argumentiert.

Ähnlich wie schon die Verwaltungsrichter in Osnabrück erkannte der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts die Argumente des Kreises und des Landes nicht an. Bemängelt wurde, dass die Behörden keine Beweise dafür vorlegten, dass die Kühe in Marokko nicht den Tierschutzbestimmungen entsprechend gehalten werden sollten. Die Ausführungen seien allgemein, undifferenziert auf ganz Marokko bezogen und in keiner Weise durch nachprüfbare Quellenangaben belegt. Die Kühe seien an den zweitgrößten Molkereibetrieb in Marokko verkauft worden, der für ein namhaftes internationales Lebensmittelunternehmen produziere.

Für die Tierschutzorganisation Vier Pfoten kritisierte Expertin Ina Müller-Arnke den Landkreis und das Land. "Der Landkreis hat nicht ordentlich geprüft", sagte sie. Bei einer genauen Kontrolle des Transportplanes hätten sich ihrer Ansicht nach Unstimmigkeiten finden lassen, die juristisch ausreichend für ein Verbot des Transports gewesen wären. Sie schätze, dass die per Lastwagen transportierten Kühe insgesamt sechs Tage unterwegs seien, sagte Müller-Arnke. Tierschützer hatten am Dienstag stundenlang vor der Sammelstelle im Emsland gegen den Transport protestiert.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast nannte die Gerichtsentscheidung "bedauerlich". Die ausführliche Begründung des Landes und des Kreises sei klar im Sinne des Tierschutzes formuliert gewesen. Die Agrarminister in Deutschland müssten nun gemeinsam an den Bund appellieren, die Bedingungen für Tiertransporte in Drittländer zu ändern.

Eine Sprecherin des Landkreises Emsland betonte, dass der Beschluss des OVG Lüneburg rechtlich bindend sei: "Es besteht für das klagende Unternehmen ein Rechtsanspruch und dem müssen wir jetzt nachkommen." Die noch ausstehenden Transporte seien demzufolge durchzuführen. Der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene sei gefragt, entsprechende Änderungen der rechtlichen Grundlagen herbeizuführen, wenn solche Tiertransporte unterbunden werden sollten.

Niedersachsen hatte bereits am 7. Mai einen Transport von 270 Rindern von Aurich nach Marokko untersagt. Davon waren 32 trächtige Kühe zuvor aus Bayern nach Niedersachsen transportiert worden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte den Transport aber doch genehmigt.

© dpa-infocom, dpa:210526-99-750791/3

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