Agrar - Legde/Quitzöbel:Bauern fordern Notwehrrecht gegen Wölfe

Lennewitz/Potsdam (dpa/bb) - Im Streit über den Umgang mit den geschützten Wölfen hat der Brandenburger Bauernbund die Tonlage verschärft. Der Verband drohte damit, dass Bauern ihre Tiere künftig mit Waffen gegen Angriffe von Wölfen verteidigen könnten. Am Dienstag hätten fünf Bauern mit zwei angeblich von Wölfen gerissenen Kälbern vor dem Landtag in Potsdam demonstrieren wollten, berichtete der Geschäftsführer des Bauernbundes, Reinhard Jung. Die Landwirte seien von Polizisten daran gehindert worden, obwohl die Demonstration angemeldet gewesen sei.

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Lennewitz/Potsdam (dpa/bb) - Im Streit über den Umgang mit den geschützten Wölfen hat der Brandenburger Bauernbund die Tonlage verschärft. Der Verband drohte damit, dass Bauern ihre Tiere künftig mit Waffen gegen Angriffe von Wölfen verteidigen könnten. Am Dienstag hätten fünf Bauern mit zwei angeblich von Wölfen gerissenen Kälbern vor dem Landtag in Potsdam demonstrieren wollten, berichtete der Geschäftsführer des Bauernbundes, Reinhard Jung. Die Landwirte seien von Polizisten daran gehindert worden, obwohl die Demonstration angemeldet gewesen sei.

Die Politiker sollten sich die Kadaver ruhig mal anschauen, forderte Jung. "Wer da nur mit den Schultern zuckt und sagt, das sei halt Natur, spuckt uns Bauern direkt ins Gesicht", meinte der Chef des Bauernbundes. "Wir lieben unsere Tiere. Es wird Zeit, dass wir sie mit der Waffe in der Hand verteidigen." Noch in diesem Monat wolle der Bauernbund eine Information zu den rechtlichen Voraussetzungen herausgeben, unter denen Bauern ihre Tiere bereits heute in Notwehr schützen dürften, kündigte Jung an.

In Brandenburg gilt seit dem 2. Februar die bundesweit erste Wolfsverordnung für die geschützten Tiere. Sie erlaubt als letztes Mittel den Abschuss von sogenannten Problemwölfen, die etwa ganze Herden reißen. Die Entscheidung liegt beim Landesumweltamt, das zunächst mildere Methoden wie Verscheuchen oder Vergrämen der Tiere versuchen muss. Bleibt dies erfolglos, darf eine "berechtigte Person" den Wolf töten. Dies soll in der Regel der Jagdpächter sein.

Anfang März hatte das Landesumweltamt die beantragte Tötung eines Wolfsrudels im Landkreis Potsdam-Mittelmark untersagt, das im März und Oktober 2017 Tiere eines Landwirts gerissen haben soll. Das Amt habe sich zuvor nicht einmal vor Ort über die Lage informiert, kritisierte der Sprecher des Landesbauernverbandes (LBV), Tino Erstling. Dies zeige, "dass die Politik die Weidetierhalter buchstäblich allein im Regen stehen lässt."

"Wir fordern die Landesregierung eindringlich dazu auf, gemeinsam mit dem Bund die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die einer Schutzjagd auf Wölfe nach schwedischem Vorbild entgegenstehen", forderte der Wolfsbeauftragte des LBV, Jens Schreinicke. "Ansonsten wird es in Brandenburg bald keine Weidetierhaltung als natürlichste Form der Tierhaltung mehr geben."

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