Agrar - Aachen:Rinderherpes: Gericht verhandelt Klagen gegen Massentötung

Aachen
Lambert Giesen (2.v.l), Landwirt, steht mit seinem Sohn Markus (l), seiner Frau Petra (2.v.r) und seiner Tochter Anja vor Prozessbeginn im Justizzentrum. Drei Aachener Landwirte klagen gegen eine behördliche Anordnung, rund 680 Rinder wegen der Tierseuche Rinderherpes zu töten. Foto: Oliver Berg/dpa (Foto: dpa)

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Aachen (dpa/lnw) - Drei Aachener Landwirte klagen gegen eine behördliche Anordnung, rund 680 Rinder wegen der Tierkrankheit Rinderherpes töten zu müssen. Nach dem Nachweis von Antikörpern hatte die Städteregion die Tötung der Tiere nach der Tierseuchenverfügung angeordnet, wie das Gericht am Montag in dem ersten Verfahren feststellte. Von den Rindern gehe eine Ansteckungsgefahr aus, die es zu verhindern gelte, argumentierte die Städteregion.

Einer der Landwirte, dessen Herde mit rund 500 Tieren getötet werden soll, betonte, seine Rinder zeigten keine Krankheitssymptome. Er plädierte für mildere Alternativen wie Quarantäne- und Hygienemaßnahmen sowie für eine Impfung. Die Tötung wäre trotz Entschädigung aus der Seuchenkasse existenzvernichtend. Landwirt Lambert Giesen war mit seiner Frau Petra und den Kindern Anja und Markus gekommen.

Die Krankheitssymptome seien oft nicht erkennbar, sagte der Leiter des Instituts für Virusdiagnostik am Friedrich-Loeffler-Institut, Professor Martin Beer. Eine Impfung führe nur zu einer Verringerung des Ausbreitungsrisikos, sagte der Sachverständige. Von den rund 500 Tieren seien mehr als 300 positiv. Die starke Durchseuchung berge ein hohes Risiko der Weiterverbreitung des Virus BVH1, sagte Beer.

Der Eingriff in das Eigentumsrecht des Landwirts sei unverhältnismäßig, stellte der Rechtsanwalt des Landwirts, Dirk Büge, fest. Letztlich gehe es nur darum, den Status Deutschlands, BVH1-frei zu sein, zu bewahren. Der Virologe Beer hatte auf Nachfrage mitgeteilt, bisher habe es kaum schwere Erkrankungsfälle durch das Virus in Deutschland gegeben. Die Tiere hätten oft eine Art Husten. Aber durch Infektionen könne es zu Handelsbeschränkungen kommen.

Der Anwalt des Landwirts rang um die Möglichkeit einer Quarantäne. In einem Milchviehbetrieb, der keine Tiere verkaufe und nur von der eigenen Nachzucht lebe, könne er das Risiko einer Verbreitung des Virus nicht erkennen. Die Hygieneauflagen einer Quarantäne seien so streng, dass die von einem normalen Betrieb aus seiner Sicht kaum umsetzbar seien.

Nach einer fünfstündigen Anhörung des Sachverständigen vertagte das Gericht die Verhandlung auf den 9. März. Dem Kläger werde so Gelegenheit gegeben, Beweisanträge zu stellen, teilte das Gericht mit.

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