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Änderungen im Neuen Jahr:Neuer Ausweis nötig

Seit etwa zehn Jahren müssen Eigentümer von Immobilien einen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus vermieten, verpachten oder verkaufen. Bei Häusern, die vor 1966 gebaut wurden, verloren die Ausweise bereits in diesem Jahr ihre Gültigkeit, bei den jüngeren läuft das Dokument im Januar 2019 ab. Der Ausweis lässt sich nicht verlängern, sondern muss von Fachleuten wie Energieberatern oder Bauingenieuren neu ausgestellt werden. Sonst könnte ein Bußgeld fällig sein. Wer im eigenen Haus wohnt oder die Wohnung nicht neu vermietet, braucht der Verbraucherzentrale NRW zufolge keinen Energieausweis.

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Quelle:
SZ vom 29.12.2018 / FEWI
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