Markenrecht:Drei Streifen vor Gericht

Lesezeit: 2 Min.

Die drei Zeichen sind das Markenzeichen von Adidas. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Adidas wollte sein Markenzeichen vor dem Zugriff von Nike schützen. Am Ende steht mal wieder eine Niederlage gegen den Konkurrenten.

Von Oliver Klasen

Wie viele Streifen darf eine Sporthose haben? Über diese - nur auf den ersten Blick profane - Frage hatte an diesem Dienstag Erfried Schüttpelz, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, zu befinden. Es ging um Hosen, die der US-Sportartikelhersteller Nike auf den Markt gebracht hatte. Hosen, die, so argumentierte Konkurrent Adidas, verdächtige Streifen aufweisen, zwei, manchmal sogar drei - und das, nun ja, gehe eindeutig zu weit. Denn Streifen seien charakteristisch für Adidas, und Nike dürfe sie deshalb nicht kopieren. Nike-Anwalt Burkhard Führmeyer vertrat dagegen die Ansicht, die Hosen seiner Mandantin seien durch das typische Swoosh-Logo klar als Nike-Produkte zu identifizieren.

Auf Fotos, die bei einem Verhandlungstermin Ende April gemacht wurden, ist zu sehen, dass es im Gerichtssaal zeitweise aussah wie in einem Sportartikel-Outlet. Alle von Adidas beanstandeten Hosen waren in der Mitte des Raumes drapiert, außerdem hatte Adidas-Anwalt Christian Rassmann eine Puppe mitbringen lassen, die mit den Streitgegenständen eingekleidet war.

Wären Adidas und Nike zwei rivalisierende Fußballvereine, dann hätte sich Adidas in letzter Zeit eine kleine Serie an Niederlagen eingefangen. Der US-Sportartikelhersteller ist seiner fränkischen Konkurrenz beim Umsatz weit davongeeilt, 1:0. Immer mehr Top-Fußballer kicken in Nike-Schuhen, 2:0. Der Deutsche Fußball-Bund wechselt nach 70 Jahren den Ausrüster und ersetzt Adidas durch die US-Marke, 3:0.

Im Streit um die Hosen lagen die Vorteile dagegen eigentlich bei Adidas. Schon zweimal hatten die Deutschen vor dem Landgericht Düsseldorf gegen die Amerikaner gewonnen, fünf Sporthosen-Modelle mussten daraufhin vom Markt genommen werden. Nike legte Berufung ein, daher hatte das OLG Düsseldorf erneut zu entscheiden.

Auch andere Hersteller dürften Streifen entlang der Außennaht verwenden

Herausgekommen ist für Nike etwas, das man im Fußball einen Arbeitssieg nennen würde. Denn vier der fünf Hosenmodelle dürfen nun doch verkauft werden. Zwar sei die Kundschaft gewohnt, "drei seitlich angebrachte, vertikal verlaufende gleichbreite Längsstreifen mit jeweils gleichem Abstand zueinander" als Hinweis auf Adidas zu lesen. Dies, so Richter Schüttpelz, führe aber mitnichten dazu, dass "jedes seitlich angebrachte Streifenmuster" die Markenrechte verletze. Auch andere Hersteller dürften Streifen entlang der Außennaht als "dekoratives Element" verwenden.

Wenn zwei Konkurrenzfirmen in Streit geraten, geht es um Aussehen, Namen und manchmal sogar um die Existenzberechtigung der Produkte. Vor einigen Jahren zofften sich Ritter Sport und Milka-Hersteller Mondelez um die quadratische Form der Schokolade (Ritter gewann). Und die Augsburger Brauerei Riegele, die für sich die Erfindung von Spezi reklamiert, verklagte die Paulaner-Brauerei aus München, weil diese ihr braunes Cola-Limo-Gebräu ebenfalls unter diesem Namen vermarktete; Paulaner gewann. Die in Bayern gerne diskutierte Frage, ob es die, der oder das Spezi heißt, wurde damals nicht behandelt. Sie ist, das haben die Richter offenbar eingesehen, von einem irdischen Gericht nicht zu klären.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusFranz Beckenbauer
:Des Kaisers neue Kleider

Von Mode verstehe er nichts, hat er mal behauptet. Dann schauen wir doch mal genauer hin. Vom braven Familien-Papa über den Pelzmantel-Zampano bis zum Anzug-Weltmeister: Die sagenhaften Looks des Franz Beckenbauer.

Von Anne Goebel, Tanja Rest und Silke Wichert

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: