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Abstimmung im EU-Parlament:Anrufe ins EU-Ausland sollen 2019 billiger werden

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Die teuren Roaming-Gebühren sind seit 2017 abgeschafft, aber Anrufe ins Ausland können Bürger immer noch viel Geld kosten. Dem will die Europäische Union nun ein Ende setzen.

Das EU-Parlament stimmte an diesem Mittwoch mit großer Mehrheit für den Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation, der mehrere Maßnahmen beinhaltet:

Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat sollen pro Minute nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen - egal ob vom Handy oder vom Festnetztelefon aus. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens sechs Cent gedeckelt.

SMS oder App-Nachricht bei Anschlägen und Katastrophen

Nach der Zustimmung im Parlament muss formal noch der Rat der Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Dann können die neuen Preisobergrenzen am 15. Mai 2019 in Kraft treten. Eine Grundsatzeinigung über die Neuerungen war im Juni erzielt worden.

Schon im Sommer 2017 waren die Roaming-Gebühren für Anrufe aus fremden Netzen im EU-Ausland abgeschafft worden. Dagegen waren Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland nicht von diesen Regeln betroffen. Bislang kosten solche Telefonate oft deutlich mehr als die jetzt vereinbarten 19 Cent pro Minute. Laut Daten des Europäischen Verbraucherverbands fielen in Deutschland im Jahr 2016 bis zu 1,99 Euro Gebühren pro Minute für Auslandsgespräche per Handy an. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein kam im März zu dem Ergebnis, dass die Anrufe bis zu 1,49 die Minute kosten.

Das neue Gesetzespaket sieht auch eine Art umgekehrten Notruf vor. Bei gefährlichen Großlagen wie Terroranschlägen und Naturkatastrophen sollen Handynutzer per SMS oder App gewarnt werden und hilfreiche Informationen empfangen. Ein solches System müssten die EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten nach der offiziellen Verabschiedung der Regeln auf die Beine stellen.

Verständliche Handyverträge, besserer Breitbandausbau

Der Kodex bringt weitere Neuerungen: Telefon- oder Handyverträge sollen künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Daneben müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein - etwa wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt.

Mit den neuen Regeln sollen zudem Anreize zum Aufbau eines schnelleren Internets geschaffen werden. Zum Beispiel sollen sich Telekommunikationsunternehmen zusammentun dürfen, um in abgelegenen Gegenden den Breitbandausbau voranzutreiben.

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