Abstimmung im Bundestag:Der Mindestlohn kommt

Mit breiter Mehrheit stimmen die Abgeordneten im Bundestag für das Gesetz zur Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Ausnahmen soll es für keine Branche geben - wohl aber Übergangsregelungen.

  • Bundestag beschließt mit großer Mehrheit gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro
  • Manche Branchen werden für die Dauer einer Übergangsfrist von der Regelung ausgenommen

Mindestlohn wird Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn mit breiter Mehrheit beschlossen. Insgesamt votierten in namentlicher Abstimmung 535 Abgeordnete für das Gesetz, fünf stimmten dagegen. 61 Parlamentarier enthielten sich. Neben den Koalitionsfraktionen von Union und SPD hatten bereits während der abschließenden Debatte auch die Grünen angekündigt, dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zuzustimmen. Ihre Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer sagte in der Debatte, die Koalition sei mit den Sonderregelungen für einzelne Branchen zwar vor Lobbyinteressen eingeknickt. Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn sei aber längst überfällig. Die Grünen wollten sich nunmehr dafür einsetzen, dass der Mindestlohn umfassender und gerechter wird. Die Linke hatte angekündigt, dass sie sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten wird.

Der Mindestlohn und seine Ausnahmen

Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde muss dem Gesetzentwurf von Nahles zufolge ab Januar 2015 gezahlt werden. Nahles bekräftigte vor der Abstimmung, dass beim flächendeckenden Mindestlohn keine Branche ausgenommen werde. Nur für junge Leute unter 18 Jahren gelte die Lohnuntergrenze nicht. Dadurch solle verhindert werden, dass sie sich gegen eine Ausbildung und für einen Job zu entscheiden, nur weil sie dort mehr verdienen. Für Zeitungsausträger sowie für Branchen, in denen niedrigere tarifliche Löhne gelten, gibt es eine zweijährige Übergangsfrist. Von 2016 an wird eine Kommission über die weitere Gestaltung des Mindestlohns entscheiden, von 2017 an kann der Mindestlohn erstmals erhöht werden.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/Reuters/mahu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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