Ein nicht funktionierender Link, veraltete Widerrufsbelehrungen, das Impressum unvollständig. All diese Mängel auf Websites sind für Verbraucher problematisch, weil ihnen Einspruchsmöglichkeiten fehlen. Doch diese Verstöße sind auch im Wettbewerbsrecht relevant - dort nämlich, wo Unternehmen ihre Konkurrenten deswegen abmahnen.
Wettbewerbsrecht:Wie Abmahnungen als Geschäftsmodell missbraucht werden
Ein Brief, der die Existenz bedroht: Wenn etwa das Impressum unvollständig ist, können Unternehmen abgemahnt werden - auch von unseriösen Konkurrenten. Bald könnte ein Gesetz das ändern.
Von Katharina Kutsche, Hannover
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