Süddeutsche Zeitung

Abgeltungsteuer:Vorsicht beim Verkauf von Aktienfonds

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Seit 2018 gelten bei der Steuer auf Fonds neue Regeln. Anleger, die in diesen Wochen Anteile von Aktienfonds verkaufen, sollten aufpassen: Sie zahlen möglicherweise drauf.

Von Sara Zinnecker, Finanztip

Als Jan F. neulich auf den Depotauszug seiner Bank schaute, erschrak er ziemlich: Er hatte im November Anteile von Indexfonds (ETFs) verkauft und musste mehr als 700 Euro Abgeltungsteuer zahlen, obwohl sein Gewinn nur bei 400 Euro lag. Ein Fehler? Leider nein. Seit Anfang des Jahres wird bei der Abgeltungsteuer anders gerechnet, das hat noch Wolfgang Schäuble in seiner Zeit als Finanzminister umgesetzt. Aufpassen müssen alle Anleger, die Anteile an reinen Aktienfonds besitzen, die heute weniger wert sind als am 31. Dezember 2017. Angesichts des Börsenabschwungs der vergangenen Monate ist das sehr wahrscheinlich.

Das Problem: Während der bis Jahresbeginn aufgelaufene Gewinn voll zählt, werden vom Verlust in diesem Jahr nur 70 Prozent dagegen gerechnet. Das bedeutet für Jan F.: Die ETF-Anteile waren Ende 2017 rund 8000 Euro mehr wert als beim Kauf. 2018 verloren sie 7600 Euro. Das Finanzamt rechnet die 8000 Euro voll als Gewinn, aber vom Verlust nur 70 Prozent, also 5320 Euro. Macht rechnerisch 2680 Euro "Gewinn" - und damit mehr als 700 Euro Abgeltungsteuer (inklusive Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer).

Dass sich das neue Gesetz zur Fondsbesteuerung für viele Anleger negativ auswirken dürfte, wird von der Politik in Kauf genommen. Das Bundesfinanzministerium teilt mit: "Der Wechsel des Besteuerungsregime kann für den Steuerpflichtigen im Übergangszeitraum Vorteile, aber auch Nachteile bringen, je nach den Verhältnissen des konkreten Falls." Eine sogenannte Günstigerprüfung, die es dem Steuerzahler ermöglicht, zwischen verschiedenen Optionen zu wählen, sei vom Gesetzgeber bewusst nicht vorgesehen. Denn: "Sonderregelungen würden die ohnehin bereits recht komplexen Übergangsregelungen weiter verkomplizieren."

Sparer, die derzeit überlegen, Anteile von Aktienfonds zu verkaufen, sollten also diesen Steuernachteil in Ihre Überlegungen einbeziehen. Dazu sollten sie auf jeden Fall im Depotauszug prüfen, welche sogenannten "fiktiven Gewinne" zum 31. Dezember 2017 festgeschrieben wurden, und wie sich der Fonds seither entwickelt hat.

Wer verkauft: Freistellungsauftrag einrichten

Analog zum Beispiel von Anleger Jan F. sollte sich die endgültige Steuerlast überschlagen lassen. Das ist besser, als nach dem Verkauf unangenehm überrascht zu werden. Darüber hinaus können Anleger dann gegebenenfalls auch ihren Freistellungsauftrag noch entsprechend anpassen. Kapitalerträge bis 801 Euro sind von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Bei Verheirateten ist der Betrag doppelt so hoch. Und Steuer hin oder her: Vermögensberater empfehlen, niemals aus Panik in einem Börsenabschwung zu verkaufen. Die langfristige Perspektive sollte zählen.

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