Dieselaffäre:Prozess gegen Winterkorn muss neu angesetzt werden

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Martin Winterkorn im Landgericht Braunschweig. Der Prozess gegen ihn muss voraussichtlich nächstes Jahr neu gestartet werden. (Foto: Moritz Frankenberg/dpa)

Wegen eines Unfalls ist der Ex-VW-Chef verletzt und einem Gutachten zufolge für längere Zeit verhandlungsunfähig. Anfang des nächsten Jahres könnte der Strafprozess neu gestartet werden.

Der Strafprozess gegen den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn in der Dieselaffäre wird frühestens Anfang 2025 fortgesetzt. Nach einem Unfall des 77-Jährigen wird die Hauptverhandlung ausgesetzt und alle anberaumten Fortsetzungstermine werden aufgehoben, wie das Landgericht Braunschweig mitteilte. Mitte September war der Prozess wegen der Verletzung von Winterkorn bereits verschoben worden. Nach Gerichtsangaben verletzte sich Winterkorn so schwer, dass er in ein Krankenhaus musste.

Nach einem medizinischen Gutachten sei nun klar, dass Winterkorn „mindestens in den nächsten Monaten nicht in der Lage sein wird, an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen“, teilte das Gericht mit. Damit könne die Verhandlung nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist fortgesetzt werden. Die zuständige Kammer will nun prüfen, ob der Prozess im ersten Quartal des Jahres 2025 neu angesetzt werden kann. Einzelheiten zu dem Unfall im häuslichen Umfeld und dem aktuellen Gesundheitszustand Winterkorns sind nicht bekannt.

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Die Verfahren in den USA hätten den einstigen VW-Chef Kraft gekostet. Das steht in einer Erklärung, die Winterkorns Verteidigung bei Gericht vortrug und hinterher an die Presse verschickte.

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Neun Jahre dem Auffliegen der Abgasmanipulationen beim Wolfsburger Autobauer hatte der Prozess gegen Winterkorn erst Anfang September begonnen. Dabei hatte der frühere Vorstandschef jegliche Schuld für die Dieselaffäre bestritten. „Unser Mandant weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Wir sind zuversichtlich, dass wir zu einem guten Ergebnis für unseren Mandanten gelangen werden“, teilte sein Verteidiger Felix Dörr mit.

Dem 77-Jährigen werden in dem Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Winterkorn soll VW-Käufer über die Beschaffenheit der Autos getäuscht und in den entscheidenden Septembertagen 2015 den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig über Risiken durch Strafzahlungen informiert haben. 2017 soll er vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags uneidlich falsch dazu ausgesagt haben.

Für die Verteidigung steht aber fest, dass Winterkorn „nicht betrogen“ und „niemanden geschädigt“ habe. Er habe auch nicht den Kapitalmarkt gezielt im Unklaren gelassen oder gegenüber dem Untersuchungsausschuss im Bundestag die Unwahrheit gesagt. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Eigentlich sollte Winterkorn schon im ersten großen Betrugsprozess in Braunschweig mit vier anderen Ex-VW-Managern sowie -Ingenieuren auf der Anklagebank sitzen. Kurz vor dem Start dieses Verfahrens im Jahr 2021 wurde sein Komplex aber aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und sollte nun nachgeholt werden. Für den Strafprozess waren fast 90 Termine bis September 2025 angesetzt.

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