Abgasskandal:Inhaftierter VW-Ingenieur will zurück nach Deutschland

Lesezeit: 1 min

Wer einen betroffenen VW besitzt, darf bei der Überstellung von James L. zumindest mitreden. (Foto: dpa)
  • Der VW-Manager James L. wurde in den USA zu einer Haftstrafe verurteilt und will nun nach Deutschland überstellt werden.
  • Dabei gibt es jedoch ein kleines Problem: Alle amerikanischen VW-Dieselfahrer dürfen zunächst ihre Meinung dazu einreichen.

Von Stefanie Dodt und Klaus Ott

Man könnte meinen, es ist ein Scherz, ausgedacht von schlecht gelaunten VW-Kunden oder Dieselmotoren-Gegnern. Aber das US-Justizministerium meint das schon ernst mit dieser Frage, die das Schicksal des ehemaligen VW-Ingenieurs James L.

anbelangt: Im August letzten Jahres verurteilte ihn ein Bundesrichter in Detroit zu 40 Monaten Gefängnis und 200 000 Dollar Geldstrafe wegen Beteiligung an den Betrügereien bei VW-Dieselmotoren. Der Richter bezeichnete L. als "Schlüsselfigur" im Dieselskandal. Schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung hieß es, dass L., 64 Jahre alt und deutscher Staatsbürger, seine Haft gerne zuhause, in Deutschland absitzen würde. Mittlerweile ist eine Überstellung nach Deutschland beantragt, so teilt es das US-Justizministerium selbst mit. Und ruft die Volkswagen-Fahrer in den USA dazu auf, bei der Entscheidung mitzureden.

500 000 VW-Besitzer sollen mitreden dürfen

Bis zum 21. Juni haben die Besitzer der rund 500 000 manipulierten Dieselfahrzeuge in den USA nun Gelegenheit, seine Abreise zu beeinflussen- die in Deutschland wieder ins Gefängnis führen würde: Deutschland und die USA sind Mitgliedsstaaten eines "Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen". Auf dieser Basis können in den USA inhaftierte Deutsche eine Überstellung beantragen. Über den Antrag entscheidet das US-Justizministerium, dabei ist es üblich, die Interessen der Betroffene in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Dass diese nun zu Emails ermuntert werden, ist vor allem auf die große Zahl der VW-Besitzer zurückzuführen. Deren Meinung ist allerdings nur einer von mehreren entscheidenden Faktoren. Wichtig ist auch, wie groß das Vertrauender US-Justiz in die deutschen Vollzugsbehörden ist. "Wir hoffen, dass Herr L. nach Deutschland überstellt wird und seine Reststrafe hier in der Nähe seine Familie verbüßen kann. Die Familie könnte ihn dann leichterbesuchen", sagt L.s deutscher Anwalt Gero von Pelchrzim.

© SZ vom 09.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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