Abgasskandal:Für VW könnte es in Europa ungemütlich werden

Volkswagen

Silhouetten vor einem VW-Logo

(Foto: dpa)

In Deutschland und Österreich haben Gerichte in der Abgasaffäre erstmals zugunsten von Kunden des Konzerns entschieden.

Von Klaus Ott

Es ist kein Urteil, sondern nur ein Beschluss, aber der stammt von einem Oberlandesgericht. Das OLG Hamm hat kürzlich entschieden, dass eine VW-Kundin für eine Klage gegen den Wolfsburger Konzern Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe. Die Polo-Fahrerin aus Gelsenkirchen, die ihren Diesel wegen der manipulierten Abgaswerte zurückgeben wolle und ein neues Auto ohne Mängel verlange, habe "hinreichend Aussicht auf Erfolg". Der Anspruch sei "schlüssig vorgetragen", damit müsse sich die Justiz befassen.

"Es wird eng für Volkswagen", sagt der Bremer Anwalt Jens-Peter Gieschen, der solche Fälle betreut. Das mag ein bisschen voreilig sein. Eine Prozesskostenhilfe ist noch kein Prozessgewinn, und für VW hielten sich die Ausgaben in Grenzen. Die Lieferung eines neuen Polo würde, so das OLG, mit 19 300 Euro zu Buche schlagen - verkraftbar für einen Konzern wie VW.

Dennoch: Der Fall zeigt, dass es für den Konzern bei der Bewältigung der Abgas-Affäre in Europa nicht ganz so glatt läuft, wie anfangs zu erwarten war. Das Landgericht Bochum hatte im Frühjahr befunden, VW müsse einen Tiguan mit manipulierten Abgaswerten nicht zurücknehmen. Zwar liege ein Mangel vor, der sei aber günstig zu beheben. Der VW-Vorstand um Konzernchef Matthias Müller konnte aufatmen. In Europa war, anders als in den USA, nicht mit hohen Schadenersatzzahlungen infolge der Affäre zu rechnen.

18000 Euro Entschädigung

Inzwischen können Müller und seine Kollegen da nicht mehr hundertprozentig sicher sein. Das Münchner Landgericht hat einem Ehepaar knapp 18 00 Euro Entschädigung für einen Seat zugestanden. Beim Landgericht Braunschweig zeichnet sich ein Vergleich ab, wonach ein Skoda-Fahrer von einem freien Händler ein neues Auto bekommen soll. Und in Österreich urteilte das Landesgericht in Feldkirch in Vorarlberg, der Käufer eines Audi Q3 könne bei seinem Händler das vor zwei Jahren für 32 000 Euro erworbene Auto für 25 00 Euro zurückgeben. Der Audi-Fahrer könne den Vertrag wegen "Irrtums" anfechten.

Ein weiteres Gericht in Österreich urteilte ebenfalls im Sinne eines VW-Kunden.

Die Justiz entscheidet, was in erster Instanz nicht ungewöhnlich ist, mal so und mal so. In der weit "überwiegenden Mehrzahl" der Fälle in Europa zugunsten des Konzern, heißt es bei VW. Aber eben nicht immer. Und bis in Deutschland und anderen Staaten höchstrichterliche Urteile zu Klagen von VW-Kunden vorliegen, dürfte noch viel Zeit vergehen. Das gilt auch für die Schadenersatzforderungen von VW-Aktionären, die sich auf knapp vier Milliarden Euro summieren. Hier steht ein langwieriger Musterprozess beim OLG Braunschweig an. VW hat durchaus Probleme, die Abgas-Affäre in Europa halbwegs heil und ohne große Kosten zu bewältigen.

Ermittlungen gegen Winterkorn und Diess

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht dem Verdacht nach, der Konzern habe die Aktionäre zu spät über mögliche finanzielle Folgen der Abgas-Affäre informiert. Ermittelt wird gegen Ex-Vorstandschef Martin Winterkorn und VW-Markenchef Herbert Diess. Beide weisen den Vorwurf zurück. Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann hätten die klagenden Aktionäre gute Chancen auf Schadenersatz. Und für europäische VW-Kunden steigen die Aussichten auf Erfolg, je länger sich die Umrüstung der Diesel-Fahrzeuge hinzieht.

Das OLG Hamm betont in seinem Beschluss, es "erscheine zweifelhaft", ob Volkswagen die Polo-Käuferin auf die Beseitigung des Mangels verweisen könne. Jedenfalls dann, wenn das nicht "binnen angemessener Frist möglich sei". Seit Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen ist fast schon ein Jahr vergangen, und noch längst sind nicht alle Diesel-Autos mit überhöhten Abgas-Werten in die Werkstätten geholt worden, um den Schadstoffausstoß zu reduzieren.

Hinzu kommt, dass die Justiz den Fall VW auch grundsätzlich betrachtet. Das Landesgericht Feldkirch in Österreich verweist in seinem Urteil auf die "Gepflogenheiten des redlichen Verkehrs". Gemeint ist der Geschäftsverkehr, nicht der Autoverkehr. Zu einem redlichen Umgang unter Vertragspartnern gehöre, dass in ein Auto eben keine "die Realität verzerrende Software eingebaut ist". Die von VW verwendete Spezial-Software sorgte für gute Mess-Ergebnisse auf dem Prüfstand. Auf der Straße hingegen war die Abgas-Reinigung weitgehend ausgeschaltet. Auch hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Wegen des Verdachts, VW-Kunden seien betrogen worden. Bis zu einer Anklage oder gar einem Urteil kann es aber nicht lange dauern.

Kanzleien in Deutschland, Österreich und anderswo bereiten massenweise Schadenersatzklagen vor. VW gibt sich unbeeindruckt und sieht sich durch viele gewonnene Verfahren in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und den Niederlanden bestätigt. Es gebe keinen Grund für Schadenersatz. Klaus Ott

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