Abgasaffäre:Bosch soll Akten vorlegen

Landgericht Stuttgart fordert Einblick in heiklen Schriftverkehr mit der Volkswagen AG. Der Zulieferer mauert aber nach wie vor, auch Geschäftsführer Volkmar Denner verweigert seine Aussage.

Von Stefan Mayr, Stuttgart

Der Autozulieferer Bosch muss seinen vertraulichen Schriftverkehr mit dem Großkunden Volkswagen offenlegen, damit die Abgasaffäre aufgeklärt werden kann. Dies hat das Landgericht Stuttgart am Freitag entschieden. Bosch verweigerte bislang die Herausgabe der Dokumente in einem anderen Gerichtsverfahren gegen die Volkswagen-Dachholding Porsche SE. Dabei beruft sich das Stuttgarter Unternehmen auf das Zeugnisverweigerungsrecht sowie auf eine Geheimhaltungs-Vereinbarung mit dem Wolfsburger Konzern.

Diese Argumente lässt Richter Fabian Richter Reuschle allerdings nicht gelten. Das Geheimhaltungsinteresse der Volkswagen AG sei nicht so schützenswert wie das Interesse der Allgemeinheit und der Kläger auf Aufklärung des Dieselskandals. Auch das Zeugnisverweigerungsrecht greife nicht, weil sich Bosch durch die Offenlegung der Mails und Briefe nicht selbst belaste und auch keinen Vermögensschaden erleide.

Mit seiner Urteilsbegründung erhöht der Richter einerseits den Druck auf Bosch. Andererseits entlastet er das Unternehmen ausdrücklich von dem im Raum stehenden Vorwurf, es habe an den Manipulationen der Abgassteuerung mitgewirkt. Seiner Meinung nach liegt die Schuld am Einbau der Manipulations-Software ausschließlich bei Volkswagen. "Die strafbaren Handlungen sind Bosch unter keinen Umständen zurechenbar", stellte Reuschle fest. Daran ändere auch ein Warnschreiben der Bosch-Rechtsabteilung an VW nichts. In diesem Brief vom 2. Juni 2008 warnten die Stuttgarter ihre Wolfsburger Kollegen davor, die von Bosch gelieferte Software illegal zu programmieren. Zudem forderten sie von Volkswagen eine Haftungsfreistellung. Der Richter betonte: Wenn man eine Straftat eines Kunden für möglich halte, sei das noch keine Beihilfe.

In dem Verfahren (Az. 22 O 206/16) geht es nur am Rande um Bosch; Eigentlich fordern Aktionäre von der Porsche SE Schadenersatz, weil die Holding zu spät über die eingebauten Abschalteinrichtungen aufgeklärt habe. Damit habe sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen. Um ihre Ansprüche zu untermauern, wollen die Kläger das Warnschreiben einsehen und weitere heikle Mails zwischen Bosch und VW.

Die Anwälte der Kläger nahmen das Urteil am Freitag zufrieden zur Kenntnis: "Wir freuen uns, dass das Gericht an der Aufklärung interessiert ist", sagte Albert Adametz, "und wir hoffen, dass die Robert Bosch GmbH ihre Pflichten nun ernst nimmt, die Deckung von kriminellem Verhalten beendet und zur Beschleunigung des Prozesses beiträgt." Bosch selbst kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung zu prüfen. Höchstwahrscheinlich wird das Unternehmen Rechtsmittel einlegen. Zumal auch Bosch-Chef Volkmar Denner in dem Fall seine Aussage verweigert und sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft. Ob zu Recht oder nicht, wird das Gericht im September klären.

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