Süddeutsche Zeitung

Abgasaffäre:Akten oder Ärger

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Die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft im Dieselskandal bei Audi sind ein Signal für alle Konzerne. Wer den Behörden die Ergebnisse interner Untersuchungen vorenthält, riskiert Razzien im In- und Ausland.

Von Klaus Ott, München

Der Münchner Staatsanwalt Dominik Kieninger ist das, was man in Bayern einen "harten Hund" nennt. Streng, standhaft, unnachgiebig. Einer, der durchgreift. Zuletzt bekam das unter anderem die Anwaltskanzlei Jones Day zu spüren, eine globale Juristenfirma, die in der Abgasaffäre bei Volkswagen und der VW-Tochter Audi eine zentrale Rolle spielt. Jones Day untersucht im Auftrag des Autokonzerns, wie es dort dazu kommen konnte, dass Millionen Diesel-Fahrzeuge manipuliert worden waren. Was bei diesen Nachforschungen herauskommt, interessiert auch die Staatsanwaltschaft München II, die im Fall Audi ermittelt.

Am 17. Juli 2018, einem Dienstag, schickte Kieninger um 7.11 Uhr eine Mail an Jones Day, mit einer Frist bis 8.30 Uhr. Die Kanzlei hatte ganze 79 Minuten Zeit, zu reagieren, und das am frühen Morgen. Kieninger bat um eine Bestätigung, dass Daten von einem Server in Belgien binnen einer Woche nach München übertragen würden, so dass die Staatsanwaltschaft darauf Zugriff habe. Sollte bis 8.30 Uhr keine Antwort eingehen, oder sollte eine Antwort nicht Kieningers Erwartungen entsprechen, dann drohte Ungemach. Der Staatsanwalt kündigte an, ein bereits laufendes, aber offenbar unterbrochenes Rechtshilfeersuchen unverzüglich wieder in Gang zu setzen. Dann hätte Jones Day sich auf eine Razzia in Belgien gefasst machen müssen. So weit musste es nicht kommen. Die Kanzlei habe eingelenkt, sagt ein Insider.

Wie die Staatsanwaltschaft München II mit Jones Day umgeht, ist ein Signal. Eine Botschaft, die weit über Audi und VW hinaus reicht und die ganz grundsätzlich gilt. Für jedes Unternehmen, für jeden Vorstand, für alle Juristen. Konzerne und Kanzleien, die bei Affären welcher Art auch immer nicht mit den staatlichen Ermittlern kooperieren, bekommen Ärger. Den Behörden Material vorenthalten, das geht nicht mehr länger. Ganz egal, ob Untersuchungsdaten im In- oder Ausland gespeichert sind.

Jahrelang war umstritten, inwieweit Staatsanwaltschaften Zugriff haben auf die Akten von Anwälten, die im Auftrag von Firmen deren Affären erforschen. Seit dem Schmiergeldskandal bei Siemens im Jahr 2006 sind immer mehr Unternehmen dazu übergegangen, sich bei großen Gesetzesverstößen von eigens beauftragten Kanzleien selbst durchleuchten zu lassen. Manche Konzerne wie Siemens oder später auch Airbus arbeiteten reibungslos mit den Behörden zusammen und überließen ihnen die Untersuchungsergebnisse. Andere wie zuletzt VW sperrten sich.

Jetzt setzt die Staatsanwaltschaft München II die Standards für solche Fälle; mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Dort hatten sich VW und Jones Day gegen die Freigabe von 185 Akten gewehrt, die im Frühjahr 2017 bei Jones Day beschlagnahmt worden waren. Der Autokonzern und die Kanzlei machten den "Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant" geltend. Ein ganzes Jahr lang, von Mitte 2017 bis Mitte 2018, blockierte Volkswagen die Auswertung dieser 185 Ordner. So lange, bis das Verfassungsgericht in Karlsruhe die Akten schließlich freigab.

Das Verfassungsgericht hatte kaum entschieden, da folgte schon die nächste Durchsuchung

Die Verfassungsrichter befanden, ein ausufernder Schutz berge "hohes Missbrauchspotenzial". Würde das Beschlagnahmeverbot für sämtliche Mandatsverhältnisse zwischen Anwalt und Unternehmen gelten, dann könnten Beweismittel "gezielt" verlagert werden. Weg vom Unternehmen, hin zur Anwaltskanzlei. Unter Umständen könnten gutgläubige Anwälte sogar genutzt werden, um dort Material so zu deponieren, dass es sicher vor den stattlichen Ermittlern sei. Auf diese Weise könnten Spuren noch nicht entdeckter Straftaten verwischt werden, ließ sich dem Beschluss des höchsten deutschen Gerichts sinngemäß entnehmen.

Kaum hatte die Karlsruher Richter am Vormittag des 6. Juli 2018 im Sinne der Staatsanwaltschaft entschieden, da wurden die Ermittler wenige Stunden später erneut in der Münchner Filiale von Jones Day vorstellig. Mit einem weiteren Durchsuchungsbeschluss. Um 13.05 Uhr rückte Staatsanwalt Kieninger an, begleitet von acht weiteren Beamten. Bis 17.45 Uhr wurden 238 Aktenordner sichergestellt. Außerdem übergab die Kanzlei, nach Aufforderung von Kieninger, eine Tüte mit einer Festplatte, zwei USB-Sticks und Papieren. Die Tüte erhielt die Asservatennummer 4428. Das lässt sich alles einem Vermerk der Ermittler über die Razzia entnehmen.

Wenige Tage später erließ das Münchner Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Filiale von Jones Day in der belgischen Hauptstadt Brüssel; für Daten auf einem dortigen Server. Anschließend begann ein Hin und Her, wie diese Daten nach München gelangen würden. Kieninger schickte Mails und Briefe an die Anwälte von Audi und VW sowie an Jones Day. Mal wundert sich Kieninger über eine schleppende Kooperation, mal drohte er, mal setzte er Fristen. Und siehe da, Jones Day gab nach. Es gebe Wege, wie sich der Datentransfer bewerkstelligen ließe, teilte die Kanzlei mit. Jones Day fragte höflichst bei Kieninger an, wann denn eine gute Zeit wäre, um am Telefon die Details zu klären.

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Quelle:
SZ vom 23.10.2018
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