Abfindungen:Hände leer, Schnauze voll

Coronavirus - Galeria Karstadt Kaufhof stoppt Mietzahlungen

Ist das Geschäftsmodell von GKK, hier das Kaufhaus in Essen, angesichts des boomenden Internet-Handels überhaupt zu retten?

(Foto: Fabian Strauch/dpa)

Karstadt Kaufhof zahlt auch gekündigten Mitarbeitern keine Abfindung, die schon vor dem Beginn des Schutzschirmverfahrens Anspruch darauf hatten.

Von Michael Kläsgen

Sie ist eine der Geschädigten des Rettungsschirms, den Galeria Karstadt Kaufhof am 1. April hat über sich aufspannen lassen. Mehr als 21 Jahre hat Dijana Milicki für Kaufhof gearbeitet, als Designerin in verschiedenen Abteilungen, und jetzt steht sie mit so gut wie leeren Händen da. 2019 hatte Karstadt den Rivalen Kaufhof übernommen, Ende Juni 2019 wurde ihr wie vielen anderen Kaufhof-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gekündigt. Milicki spricht von einer "Massenkündigung". Aber das war noch nicht der emotionale Tiefpunkt, den die 49-Jährige erlebte.

Jetzt erhält sie noch nicht einmal eine Abfindung, und da ist sie nicht die Einzige. Wobei die Sache bei ihr und einigen anderen besonders unglücklich verlief. Galeria Karstadt Kaufhof wird die bereits im März rechtskräftig vereinbarten 27 000 Euro offensichtlich nicht mehr an sie auszahlen. Wäre der Vergleich nach dem 1. April geschlossen worden, wäre die Sache auch für Laien ziemlich klar. Dann wäre es einfach dumm gelaufen für Dijana Milicki. Denn sobald ein Schutzschirmverfahren eröffnet ist, muss Karstadt Kaufhof keine Abfindungen mehr zahlen. Auch von diesem Fall sind etliche ehemalige Kaufhof-Mitarbeiter betroffen.

Sie setzte Fristen, drohte schließlich mit Vollstreckung. Aber das Geld kam nicht

Dijana Milicki verglich sich mit ihrem Arbeitgeber jedoch bereits im Februar vor Gericht, am 5. März wurde der Vergleich rechtskräftig und die Auszahlung damit binnen 14 Tagen fällig. Milickis Mann, Oliver Scholz, ist Rechtsanwalt, er setzte Kaufhof, nachdem das Geld nicht einging, eine Frist, erst für den 23. März, dann noch eine für den 27. März. Schließlich drohte er mit Vollstreckung, aber das Geld kam nicht.

Ein Unternehmenssprecher sagt dazu klipp und klar: "Abfindungen, die auf Vereinbarungen beruhen, die vor dem 1.4.2020 abgeschlossen wurden und nicht bis 31.03.2020 zur Auszahlung gekommen sind, sind sogenannte Tabellenforderungen und werden dementsprechend nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die üblichen Regelungen behandelt."

Für Dijana Milicki ist das ziemlich bitter. Es bedeutet, dass sie am Ende nur ein bis drei Prozent der ihr zugesagten 27 000 Euro erhält. So sieht es die besagte Tabelle vor, die maßgeblich wird, wenn das Insolvenzverfahren erst einmal eröffnet ist, womit Experten voraussichtlich am oder bis zum 1. Juli rechnen.

Von den 27 000 Euro blieben dann nur noch maximal 810 Euro, wahrscheinlich aber noch weniger übrig. Nach Auskunft unbeteiligter Insolvenzexperten ist das zwar hart für jeden einzelnen Betroffenen, aber rechtens. Und zwar auch dann, wenn Zahlungen eigentlich schon vor Eröffnung des Schutzschirmverfahrens fällig wurden. Betroffen davon sind neben Milicki auch Schwerbehinderte und Menschen, die bis zu 37 Jahre für Kaufhof gearbeitet und entsprechende soziale Ansprüche angesammelt haben. Und auch einige ehemalige Kaufhof-Mitarbeiter, die sich nun existenzielle Sorgen machen müssen. Wie viele Geschädigte es genau sind, sagt Karstadt Kaufhof nicht.

Dijana Milicki und ihr Mann sind nun, da die Hoffnung auf eine vollständige Auszahlung gestorben ist, gelinde gesagt, sauer. Sie finden das Statement der Presseabteilung aber insofern interessant, als es sich so liest, "dass Karstadt Kaufhof in die Insolvenz gehen will". Dijana Milickis Mann, der Jurist, weiß, dass es im Schutzschirmverfahren selbst keine Tabellenforderungen gibt, sondern nur im anschließenden regulären Verfahren.

"Das wäre tatsächlich neu und sehr interessant, da der Schutzschirm ja eigentlich die indirekt geplante Insolvenz vermeiden sollte", sagt Scholz. "Damit liegen weder die Voraussetzungen des Schutzschirms vor, also Zahlungsfähigkeit, aber Gefahr der Insolvenz, noch sind die Ankündigungen, eine Insolvenz vermeiden zu wollen, richtig, sondern eine weitere Irreführung von Gläubigern, Öffentlichkeit und Justiz."

Einige Betroffene würden deshalb erwägen, Strafanzeigen zu stellen. Der zuständige Oberstaatsanwalt sei bereits wegen der Notwendigkeit entsprechender Ermittlungen kontaktiert. Sie vermuten, dass hier von längerer Hand etwas geplant worden und das Coronavirus den Akteuren zupassgekommen sei.

Der Generalbevollmächtigte sagt, Ende April müssten die Geschäfte wieder öffnen

Das widerspricht freilich der offiziellen Version der österreichischen Signa Holding von René Benko, des Eigentümers von Karstadt Kaufhof. Danach soll das Schutzschirmverfahren den Gesellschaftern nach wie vor eine Sanierung des Unternehmens ermöglichen, und zwar bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt und Gläubigeransprüche entstehen.

Der in dem Verfahren dem Management zur Seite gestellte Generalbevollmächtigte Arndt Geiwitz betonte kürzlich noch einmal, wie wichtig es sei, dass die Kaufhäuser Ende April wieder den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Das sei sozusagen eine Voraussetzung dafür, dass der Laden wieder auf die Beine komme. "Ohne diesen von der Corona-Krise ausgelösten Shutdown wäre das Unternehmen nicht in die Schieflage geraten und das Schutzschirmverfahren in Eigenverantwortung jetzt nicht notwendig", sagte Geiwitz.

Dijana Milicki und ihr Mann glauben nicht an diese Version der Dinge. Dass die fälligen Abfindungen nicht gezahlt wurden, ergebe dann Sinn, sagt Scholz, "wenn man geplant in das Schutzschirmverfahren flüchtet, um sich diesen Ansprüchen zu entziehen und wenn danach Insolvenz angemeldet wird, diese nahezu zu vernichten durch die Tabellenforderungen." Das zu beweisen dürfte extrem schwierig werden. Am Ende könnte ausgerechnet derjenige, der sowieso schon am meisten hat, noch reicher aus dem Verfahren hervorgehen - alle anderen hingegen mit (fast) leeren Händen.

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