Eigentlich sind Abfindungen etwas Alltägliches. Müssen oder wollen Unternehmen Mitarbeiter los werden, aus welchem Grund auch immer, bieten sie ihnen oft eine einmalige Zahlung an. Im Gegenzug wird der Arbeitsvertag einvernehmlich aufgelöst, der Arbeitnehmer verzichtet auf eine eventuelle Klage. Am Ende können beide Seiten profitieren, auch wenn es auf Abfindungen keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Meist geht es um Summen von wenigen Zehntausend Euro, abhängig davon, wie lange der Mitarbeiter schon dabei ist.
Nur träumen können normale Arbeitnehmer von Abfindungen, wie sie derzeit für prominente gescheiterte Vorstandschefs im Gespräch sind. Volkswagen-Chef Matthias Müller kann möglicherweise mit bis zu 20 Millionen Euro rechnen, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, John Cryan, mit neun Millionen Euro. Christine Hohmann-Dennhardt erhielt mehr als zwölf Millionen Euro, als sie im vergangenen Jahr nach nur 13 Monaten ihren Vorstandsposten bei VW wieder los wurde. Und Rüdiger Grube, an der Spitze der Deutschen Bahn gescheitert, bekam immerhin 2,3 Millionen Euro. Nur Marcus Schenck, der für das Investmentbanking zuständige Vorstand der Deutschen Bank, geht leer aus: Er hat selbst gekündigt und damit alle Ansprüche verwirkt.
Es sind wenige, aber sehr öffentlichkeitswirksame Einzelfälle. Die Summen, die verhandelt werden, machen viele schwindelig. Die Empörung ist groß, von Raffgier ist die Rede - zu Recht. Denn warum sollten Manager, die mehr oder weniger sanft rausgeschmissen werden, weil man mit ihrer Arbeit nicht zufrieden war oder weil sie sich als unfähig erwiesen haben, zum Abschied noch so viel Geld mitnehmen? Nicht wenige empfinden das als ungerecht. Doch so einfach ist das nicht. Denn die Höhe der Abfindungen ist vertraglich geregelt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben das so abgemacht. Müller, Cryan und die anderen haben also einen Anspruch.
Fest steht aber auch, dass da etwas aus dem Ruder läuft. Die Höhe von Abfindungen sollte begrenzt werden, eine Deckelung muss her. Schon jetzt dürfen Abfindungen maximal zwei Jahresvergütungen entsprechen, doch angesichts der hohen Manager-Verdienste greift das nicht. Funktioniert eine freiwillige Selbstbeschränkung der Wirtschaft nicht, sollte der Gesetzgeber aktiv werden. Das Mindeste wäre, die steuerliche Absetzbarkeit von Abfindungen als Betriebsabgabe für den Arbeitgeber zu beschränken.
Ein weiteres Ärgernis sind die teilweise ebenfalls hohen Ansprüche auf Altersbezüge, die Topmanager haben. Müller, der 1971 bei der VW-Tochter Audi eine Ausbildung zum Werkzeugmacher anfing, kommt nach seiner aktiven Laufbahn nach Schätzungen auf eine Alterssicherung von etwa 3400 Euro - am Tag. Auch das ist völlig überzogen. Manager, die viele Millionen Euro Jahresgehalt verdienen, können selbst für das Alter vorsorgen. Da braucht es wirklich keine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.