Lohnuntergrenze:Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro

Lohnuntergrenze: Zu Jahresbeginn 2017 soll der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro steigen.

Zu Jahresbeginn 2017 soll der gesetzliche Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro steigen.

(Foto: Imago Stock&People)
  • Der Mindestlohn soll zum 1. Januar 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro steigen. Das geht aus einem Vorschlag der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung hervor.
  • Zunächst war laut Tarifindex des Statistischen Bundesamtes eine Erhöhung um 27 Cent im Gespräch, die nun aber angehoben wurde.

Die Mindestlohnkommission schlägt vor, die gesetzliche Verdienstuntergrenze leicht anzuheben. Der Mindestlohn soll von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro steigen. Die Anpassung soll zum 1. Januar des kommenden Jahres erfolgen.

Die Erhöhung gilt als Erfolg für die Gewerkschaften. Ursprünglich sollte die neue Untergrenze 8,77 Euro betragen. Das ergibt der monatliche "Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen" des Statistischen Bundesamtes, auf den sich die Kommission von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern bei ihrer Entscheidung beruft. Der Index ist nach Angaben der Statistiker zwischen Dezember 2014 und Juni 2016 um 3,2 Prozent gestiegen. Daraus resultiert ein Plus von 27 Cent.

Gewerkschaften hatten allerdings gefordert, dass auch die Tarifabschlüsse der Metall- und Elektroindustrie in den Index mit einbezogen werden. Beide Verträge sind bereits ausgehandelt, wirken sich aber erst in der zweiten Jahreshälfte auf die Gehälter aus. Würden sie bereits mit in die Berechnung einfließen, würde der Mindestlohn um 37 Cent steigen. Der tatsächliche Vorschlag der Kommission liegt mit 34 Cent nun knapp darunter.

Mindestlohn wirkt nicht flächendeckend

Seit anderthalb Jahren ist der gesetzliche Mindestlohn in Kraft. Vielerorts reicht er jedoch nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Das geht aus Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach dürften die monatlichen Miet- und Heizkosten für einen Mindestlohn-Bezieher maximal 336 Euro betragen. Mancherorts ist das Wohnen allerdings deutlich teurer, etwa in Städten wie München oder Frankfurt, aber auch in kleineren Städten wie Pforzheim.

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