5G:Warten auf das Wundernetz

February 27 2018 Barcelona Catalonia Spain Congressmen learn about the new 5G technology duri

Teilnehmer des Mobile World Congresses in Barcelona im Februar: Derzeit wird heftig diskutiert, wie 5G-Dienste in den nächsten Jahren umgesetzt werden können.

(Foto: Jordi Boixareu/imago)

Erst im Jahr 2020 soll 5G möglich sein. Denn noch sind viele Fragen nicht geklärt: Soll das neue Handynetz möglichst viele Landesteile abdecken oder möglichst viele Daten transportieren? Und dann sind da noch die Funklöcher.

Von Markus Balser und Michael Bauchmüller, Berlin

Die ersten Kunden sollen erst 2020 mit dem neuen Echtzeit-Internet surfen können. Das Netz soll dann riesige Datenmengen in Höchsttempo übertragen, Geräte sollen so schnell reagieren wie das menschliche Nervensystem. Doch schon jetzt treibt das Zukunftsprojekt Politik, Behörden und Unternehmen um. Bis Monatsende will die Bundesnetzagentur Standards für die Auktion der milliardenschweren Frequenzen festlegen. Heftig diskutiert wird, wie 5G-Dienste in den nächsten Jahren umgesetzt und dabei endlich auch Funklöcher verschwinden können.

Hinter den Kulissen rumort es gewaltig, die Fragen sind nicht trivial. Soll das neue Netz möglichst viele Landesteile abdecken oder möglichst viele Daten transportieren? Beides geht nicht, denn hohe Geschwindigkeiten verlangen ein engmaschiges Netz von Funktürmen. Und während die Landbevölkerung über Funklöcher stöhnt, verlangt die Industrie viel Datentransfer - als Grundlage für ihre Digitalisierung, vulgo "Industrie 4.0".

Am Dienstag machte Wirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) seinem Ärger Luft. "Die Funklöcher entlang von Landstraßen und Autobahnen nerven - zu Recht - viele Menschen", sagte er der Bild-Zeitung. "Wir brauchen da mehr Marktwirtschaft und politischen Druck, mehr Konkurrenz, damit neue Anbieter eine Chance haben." Wenn die vertraglich zugesicherten Ausbauverpflichtungen absehbar nicht erfüllt werden, müssen Netzbetreiber nach Worten Altmaiers "per Roaming kooperieren, so dass alle Kunden versorgt sind". Mit solchem Roaming könnten Anbieter auch Funkmasten nutzen, die ein Konkurrent errichtet hat.

Solche Eingriffe aber lehnt die zuständige Bundesnetzagentur bisher ab. Sie hält das Roaming für rechtlich nicht durchsetzbar. Die Bonner Behörde arbeitet gerade fieberhaft an den Bedingungen für die Ausschreibungen - und an Lösungen für die heikle Roaming-Frage. So ließe sich eine Kooperation zwischen den Netzbetreibern auch zur Auflage machen, ohne sie zu Verträgen untereinander zu verpflichten. Aber auch das ist alles andere als trivial.

Viel Zeit bleibt nicht mehr. Schon nächste Woche soll ein Vorschlag für den Beirat der Netzagentur auf dem Tisch liegen, Abgeordnete und Landesminister sitzen darin. Ihr nächstes Treffen ist am 26. November.

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