5G-Frequenzen:In letzter Minute

Opening Day Of MWC Barcelona 2019

Ein leuchtendes 5G-Zeichen hinter Kabeln auf der Mobilfunkmesse in Barcelona: Die Lizenzen für den neuen Mobilfunkstandard sollten versteigert werden, doch es gibt juristische Probleme.

(Foto: Angel Garcia/Bloomberg)

Der Internetanbieter Freenet stellt einen Eilantrag, kurz vor Beginn der geplanten 5G-Mobilfunk-Auktion. Verzögert sich nun das gesamte Verfahren? Die Verwaltungsrichter in Köln prüfen noch.

Von Caspar Busse und Benedikt Müller

Es ist schon seit Monaten geplant: Am Dienstag kommender Woche soll eigentlich die Auktion der ersten Frequenzen für den nächsten Mobilfunkstandard in Mainz beginnen. Es geht um viel Geld und um die Zukunft des Standortes Deutschland. 5G soll das ultraschnelle Netz der Zukunft werden, mit dessen Hilfe nicht nur Daten schnell verschickt werden können, sondern auch Geräte aller Art verbunden werden und beispielsweise das autonome Fahren möglich wird. Doch die Versteigerung der Frequenzen ist sehr umstritten. Verzögert sich möglicherweise das gesamte Verfahren?

Das Problem: Nun hat auch das Telekommunikationsunternehmen Freenet aus Büdelsdorf in Schleswig-Holstein, zu dem auch die Marken Mobilcom und Debitel gehören, beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bieterverfahren gestellt. "Wir wahren durch dieses Rechtsmittel unsere Interessen", teilte eine Freenet-Sprecherin mit. Auch die drei Netzbetreiber Telefónica, Vodafone und Telekom haben bereits per Eilantrag in Köln gegen die Auktion geklagt. Doch Freenet ist ein anderer Fall. Denn das Unternehmen betreibt kein eigenes Netz, sondern ist vor allem Dienstleister und nutzt die Infrastruktur der drei großen Netzbetreiber. Das will es auch künftig weitermachen, wenn die deutlich schnellere Mobilfunkgeneration 5G auf den Markt kommt.

Die Bundesnetzagentur kann anfangen - wenn man sie denn lässt

Das Verwaltungsgericht Köln prüfe den Eilantrag von Freenet derzeit, sagte eine Sprecherin. Wie die Lage ist, ist offen, es gibt noch keine Informationen zum Sachstand. Bislang hielt man es in der Branche allerdings für möglich, dass das Verwaltungsgericht Köln die drei Verfahren der Netzbetreiber bündeln und dann rechtzeitig vor der Auktion darüber entscheiden könnte. Möglicherweise hat sich dies nun mit der Klage von Freenet grundlegend geändert. Die Bundesnetzagentur in Bonn, die die Auktion organisiert, teilte lediglich mit, man sei in der Lage, mit der Versteigerung wie geplant zu beginnen, sobald das Gericht entschieden hat. Man sei also vorbereitet.

Ende vergangenen Jahres hatten bereits die drei großen deutschen Mobilfunk-Firmen in Köln Klagen eingereicht. Vor einigen Wochen stellten dann nacheinander Telefónica, Vodafone und die Deutsche Telekom Eilanträge - hiermit soll erzwungen werden, dass die Klagen Priorität bekommen und die Auktion erst nach der Gerichtsentscheidung stattfinden kann. Die Netzbetreiber klagen aus anderen Gründen als Freenet - sie bemängeln unter anderem, dass die Regeln zu positiv geschrieben seien für Wettbewerber, die bisher kein eigenes Netz haben. Vodafone-Deutschlandchef Hannes Ametsreiter kritisierte auch, dass ein klares Bekenntnis für Investitionen in Milliardenhöhe abgegeben werden soll, ohne dass die Rahmenbedingungen klar seien. "Würden Sie privat ein Haus kaufen, von dem Sie nicht wissen, wo es steht und wie viele Zimmer es hat? Bei der bevorstehenden Frequenz-Auktion sollen wir Netzbetreiber genau das tun", schrieb Ametsreiter vor kurzem. Die Politik schaffe "mit schwammigen Formulierungen und unverhältnismäßigen Privilegien für einzelne Spieler" Unklarheit für all diejenigen, die tatsächlich in Deutschlands Infrastruktur investieren wollten.

Aus Sicht von Freenet hat die Bundesnetzagentur dagegen die Vergaberegeln für die 5G-Frequenzen schlecht formuliert - durch das Regelwerk könnte dem Unternehmen der zukünftige Zugang zu Netzen erschwert werden, vermutet Freenet. Die "Auferlegung einer expliziten Diensteanbieterverpflichtung" sei erforderlich. Und: "Wir wissen, dass die Mobilfunk-Netzbetreiber die Vergabebedingungen auch im Hinblick auf die Verhandlungspflicht angreifen, so dass es wichtig ist, in den Verfahren Gehör zu finden."

Bei manchen sorgt der Zeitpunkt des Freenet-Vorstosses, so kurz vor dem Start, allerdings für Unmut. Die Bundesnetzagentur hatte die Auktionsregeln bereits Ende November 2018 bekannt gegeben.

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