Mobilfunklizenzen:Was Sie zur 5G-Auktion wissen müssen

Mobilfunklizenzen: Illustration: Stefan Dimitrov

Illustration: Stefan Dimitrov

(Foto: SZ.de)

Von Dienstag an bieten Mobilfunkunternehmen um die ersten Frequenzen des neuen Datenfunks. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Valentin Dornis und Helmut Martin-Jung

Jägerschnitzel, Paprikaschnitzel, Wiener Schnitzel. Schnitzel, immer wieder Schnitzel. Als die legendäre Auktion der Frequenzen für den 3G-Mobilfunk in Mainz nach Wochen endlich vorbei war, fühlte sich mancher der Teilnehmer wegen der deftigen Kantinenkost bei der Bundesnetzagentur ein paar Kilo schwerer. Sicher aber war: Die Unternehmen waren zusammen um satte 50 Milliarden Euro leichter. Sie wetteten damals, im Sommer 2000, darauf, dass die Handynutzer mehr und mehr Daten hin- und herschicken würden. Doch die Wette ging nicht auf.

Nun, knapp 19 Jahre danach, werden von diesem Dienstag an wieder Bevollmächtigte von Mobilfunk-Unternehmen in der ehemaligen Kaserne in Mainz-Gonsenheim zusammenkommen, um an einer Frequenzauktion teilzunehmen. Doch die Vorzeichen sind dieses Mal ganz andere. Das iPhone, das 2007 auf den Markt kam, war der Brandbeschleuniger für eine Entwicklung hin zum mobilen Internet. Heute ist ein Smartphone ohne Internet nahezu nutzlos, die Verbraucher, vor allem die Jüngeren, wollen unterwegs mehr und mehr Daten nutzen.

Die Mobilfunkunternehmen brauchen deshalb neue Frequenzen, und genau darum geht es in den schmucklosen Räumen an der Canisiusstraße. Doch für den Datenfunk der fünften Generation, 5G, wollen sie nicht mehr jeden Preis zahlen, haben gegen die Bedingungen der Auktion geklagt. Wer bietet mit, wie läuft die Auktion ab, welche Auflagen sollen die Bieter erfüllen? Und warum müssen die Firmen noch Mitarbeiter nach Mainz schicken? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer bietet mit?

Neben den bisherigen Anbietern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica/O2 hat die Bundesnetzagentur auch einen vierten Bieter zugelassen: 1&1/Drillisch. Den Platzhirschen gefällt das nicht, vor allem, weil der Neuling weniger Auflagen erfüllen muss. Geboten wird um Frequenzen aus zwei Bereichen. Da es sich um kurzwellige Frequenzen handelt, eignen sie sich vor allem für die Versorgung städtischer Gebiete. 2025 sollen weitere Frequenzen für den Flächenausbau zur Verfügung stehen. Bei der aktuellen Auktion werden Einnahmen von bis zu fünf Milliarden Euro erwartet.

Wie sind die Regeln?

Vor allem sind sie kompliziert (hier als PDF). Vereinfacht ausgedrückt, werden 41 sogenannte Blöcke von Frequenzen in mehreren Runden versteigert. Eine Runde dauert höchstens eine Stunde, es kann aber auch schneller gehen, wenn alle Bieter ein Gebot abgegeben oder bekanntgegeben haben, dass sie nicht mitbieten. Das darf jeder Bieter aber nur fünf Mal machen. Die Bieter müssen vorab eine Sicherheitsleistung hinterlegen und zudem eine "essenzielle Mindestausstattung" benennen; im Bieterverfahren dürfen sie diese nicht unterschreiten.

10.000 Megabit pro Sekunde

Der Datenfunk der fünften Generation vereint viele Fähigkeiten in sich. Mit ihm lassen sich nicht bloß ungeheure Datenmengen schnell transportieren, er reagiert auch viel schneller als seine Vorgänger - das ist wichtig für zeitkritische Aufgaben. Er kann eine Vielzahl von Geräten einbinden, und die Frequenzbänder lassen sich virtuell zerschneiden, um verschieden gelagerte Anforderungen auszubalancieren - hier die datenhungrige hochauflösende Video-Übertragung aus dem OP-Saal in Echtzeit, dort der Feuchtigkeitssensor auf einem Acker, der bloß ein paar Bytes pro Stunde schickt. Vor allem die Industrie ruft nach 5G - die leistungsstarke Technik soll bei der vernetzten Produktion auf dem Werksgelände eingesetzt werden. Die Verbraucher werden sie voraussichtlich erst von 2025 an in nennenswertem Umfang nutzen können.

Warum eine Auktion?

Eine Auktion soll sicherstellen, dass die Lizenzen möglichst effizient und transparent vergeben werden. Effizient, weil bei einer Auktion theoretisch die Verteilung und der Preis in einem idealen Verhältnis stehen: Unternehmen bieten nur für Lizenzen, die sie haben wollen. Und sie bieten maximal so viel, wie ihnen diese Lizenzen wert sind. Transparent, weil es für die Auktion klare Regeln und Bedingungen gibt.

Was ist der Unterschied zu Auktionen wie bei Ebay?

Staatliche Auktionen sind sehr komplex. Sie werden von Ökonomen entworfen und geplant. "Die Vorbereitung einer Auktion ist fast wichtiger als die Versteigerung selbst", sagt Stefan Timmermann. Er ist Auktionsmanager bei der Software- und Beratungsfirma Innovative Auctions, die sich auf hochklassige Auktionen spezialisiert hat. Wer eine solche Auktion plant, muss sehr viele Aspekte berücksichtigen: Marktanalysen, rechtliche Grundlagen, die Ziele des Staates. Letztere sind besonders wichtig. Anders als bei klassischen Online-Versteigerungen wie bei Ebay geht es nicht immer darum, möglichst viel Geld mit einer Auktion zu verdienen. Oft sei es sinnvoller, andere Ziele zu definieren, sagt Timmermann. Das kann sein, dass der Staat für möglichst alle Frequenzblöcke einen Bieter findet. Oder er verpflichtet die Bieter zu einem flächendeckenden Ausbau der Netze. Das ist mehr Aufwand für die Firmen und drückt den Preis - doch die Bürger profitieren im Idealfall davon.

Wenn der Markt analysiert und das Ziel einer Auktion festgelegt ist, geht die Arbeit weiter. Der Staat, in Deutschland vertreten durch die Bundesnetzagentur, veröffentlicht, wie er sich die Auktion vorstellt. Dann bringen Wissenschaftler, Unternehmen und Interessenverbände ihre Kritik ein, und das Auktionsdesign wird angepasst. Dabei geht um die effiziente Verteilung: Damit der Staat sein Auktionsziel erreicht, muss er die Regeln so gestalten, dass die Unternehmen überhaupt mitbieten wollen. Das heißt nicht, dass etwa die Unternehmen die Regeln diktieren - am Ende entscheidet der Staat, welche roten Linien ihm besonders wichtig sind.

Warum der Aufwand einer Auktion mit persönlicher Anwesenheit?

Bei der Versteigerung geht es um die technologische Zukunft des Landes - und um sehr viel Geld. Deshalb soll sie möglichst fair und sicher ablaufen, die Unternehmen sollen sich nicht absprechen können. Sonst könnten andere Teilnehmer klagen. Die Bundesnetzagentur hat sich deshalb dazu entschieden, die Bieter an einem Ort zu versammeln und möglichst abzuschirmen. Während der Versteigerungsrunden dürfen die Beauftragten der bietenden Unternehmen den Raum nicht verlassen. Mit ihren Firmenleitungen kommunizieren sie über eine gesicherte Festnetzleitung. In den Firmenzentralen sitzen hochrangige Teams in abgeschotteten Räumen und entscheiden, wie geboten werden soll. Die Mitarbeiter in Mainz geben das dann in die Auktionssoftware ein. Falls die Leitung zur Firmenzentrale zusammenbricht, müssen die Mitarbeiter in Mainz allein entscheiden, deshalb werden auch dorthin hochrangige Mitarbeiter entsandt.

Wichtig ist, dass die Versteigerungssoftware verlässlich funktioniert und gegen Manipulation oder Hackerangriffe geschützt ist. Gegen geheime Absprachen hilft es im Zweifel ohnehin nicht, die Bieter einzusperren: Sie könnten sich ja auch schon vor der eigentlichen Versteigerung abgesprochen haben, sobald die Bedingungen der Auktion festgelegt und veröffentlicht wurden. Die Software sollte deshalb verdächtiges Bieterverhalten erkennen, das auf solche Absprachen hindeutet. Und die Auktion muss so protokolliert werden, dass sie hinterher auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden kann.

Welche Auflagen gibt es?

Die Bundesnetzagentur hat den Mobilfunkanbietern ein ziemliches Päckchen geschnürt, was ihre Ausbauverpflichtungen angeht. Hier einige der wichtigsten: Bis Ende 2022

  • sollen mindestens 98 Prozent der Haushalte mobiles Internet mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) haben
  • sollen alle Autobahnen mit 100 Mbit/s versorgt sein, die Verzögerung beim Zugriff (Latenz) darf höchstens zehn Millisekunden betragen
  • sollen an allen Bahngleisen mit mehr als 2000 Fahrgästen pro Tag mindestens 100 Mbit/s erreicht werden
  • sollen 1000 Basisstationen entstehen
  • sollen 500 Basisstationen gebaut werden, um schlecht versorgte Gebiete zu erschließen, das geht auch mit 4G.

Warum haben die Mobilfunkfirmen gegen die Auktion geklagt?

Die Unternehmen wehren sich gegen die Auflagen, die sie erfüllen sollen. Vor allem der geforderte Ausbau in der Fläche und das sogenannte nationale Roaming ist ihnen ein Dorn im Auge. Bei nationalen Roaming sollen sie Wettbewerbern in dünner besiedelten Gebieten Zugang zu Netzen gewähren, die sie gebaut haben. Eine Pflicht dazu gibt es nicht, nur die Pflicht, mit den Wettbewerbern darüber zu verhandeln.

Insgesamt neun Unternehmen haben Ende 2018 gegen die Auktion geklagt, fünf davon reichten noch Eilanträge ein, um zu erreichen, dass die Auktion verschoben wird. Das aber hat das Verwaltungsgericht Köln am Freitag abgelehnt. Die Ablehnung kann nicht angefochten werden. Über die 2018 eingereichten Klagen wird noch verhandelt. Theoretisch wäre es möglich, dass die Auktion rückabgewickelt werden müsste. Bisher hatte aber noch keine Klage gegen eine staatliche Auktion Erfolg.

Das Gericht bewertete es vor allem hoch, dass der 5G-Ausbau nicht verzögert werden dürfe. Das wäre aller Voraussicht nach auch der Fall, wenn die Regierung es verbieten würde, beim Ausbau Technik des chinesischen Herstellers Huawei einzusetzen. Darauf dringt vor allem die US-Regierung. Die deutsche Regierung hat sich bisher nicht auf ein Verbot festgelegt.

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