Zoll:Was zu tun ist, wenn das Paket beim Zoll hängt

Zoll Garching Hochbrück DEU 06 12 2012 Stichproben und verdächtige Pakete werden im Zollamt Garchi

Paketwägen im Zollamt Garching-Hockbrück: Dorthin verschlägt es Privatleute meist nur, wenn sie nachverzollen müssen - oft Ware aus dem Internet.

(Foto: imago)

Immer mehr Menschen bestellen Technik im Ausland und übersehen, dass sie dafür Zoll oder Steuern zahlen müssen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Katharina Kutsche

Manches Angebot ist verlockend. Das Smartphone, das im chinesischen Online-Shop weniger kostet als auf dem deutschen Markt. Die CD eines weniger bekannten Künstlers, die nur in den USA zu haben ist. Immer häufiger bestellen Menschen Dinge im Ausland. Gerade bei Technikartikeln können sie dabei entweder einige Euro sparen oder mit einem No-Name-Gerät sogar etwas qualitativ Besseres im Vergleich zum teuren Markenprodukt bekommen.

Doch ein günstiger Produktpreis heißt noch lange nicht, dass die Kosten am Ende wirklich unter dem deutschen Preis liegen. Wer sich von einem Händler außerhalb der EU etwas schicken lässt, muss unter Umständen noch Zoll und Einfuhrsteuern bezahlen. Mehr als sieben Millionen Pakete jährlich halten die deutschen Zollämter an, prüfen sie und erheben Zoll und Steuern nach. Wer also etwas im Ausland bestellen möchte, sollte erst einmal rechnen - nicht nur mit Geld, sondern auch mit zusätzlichem Aufwand.

Wovon hängt es ab, ob ich Zoll zahlen muss?

Erstens vom Absender. Sitzt der innerhalb der Europäischen Union, wird kein Zoll erhoben. Zweitens vom Warenwert und der Sendungsart. Beim Warenwert gilt: Berechnet wird alles, was tatsächlich gezahlt wurde, um die Ware zu bekommen - auch die Portokosten. Liegt diese Summe unter 22 Euro, wird kein Zoll fällig. Ist der Warenwert zwischen 22 und 150 Euro, muss ebenfalls kein Zoll bezahlt werden, aber die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent. Diese reduziert sich etwa bei Büchern auf sieben Prozent. Würde der Steuerbetrag aber unter fünf Euro liegen, verzichtet der Zoll. Beispiel: Wer ein Elektronikteil für 50 Euro plus zehn Euro Portokosten bestellt, muss 19 Prozent von 60 Euro an Steuern entrichten: 11,40 Euro. Insgesamt kostet der Artikel also 71,40 Euro.

Was passiert bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro?

Dann richtet sich die Abgabe nach dem Zolltarif. Das heißt, Steuersatz und Zoll werden einzeln berechnet und zwar abhängig von der Warenart. Für Kleidung aus Textil gilt etwa ein anderer Zollsatz als für Kleidung aus Leder. Dafür gibt es eine Tabelle, die der Zoll auf seiner Internetseite www.zoll.de veröffentlicht. Bei Technik gilt: Für E-Book-Reader werden 3,7 Prozent, für analoge Fotoapparate 4,2 Prozent fällig - für Digitalkameras und Smartphones dagegen nichts. Die Einfuhrumsatzsteuer wird aber in jedem Fall berechnet, bei Elektronik sind das zusätzliche 19 Prozent. Beispiel: Ein im Ausland bestellter DVD-Player kostet 180 Euro plus 20 Euro Versand. Der Zollsatz beträgt 13,9 Prozent, also 27,80 Euro. Dazu kommt die Steuer von 43,28 Euro. Unterm Strich muss der Kunde also 271,08 Euro für den neuen DVD-Player zahlen.

Darf jede Art von Technik eingeführt werden?

Nein. Sind die Geräte gefälscht oder nachgemacht, dürfen sie nicht in die EU eingeführt werden - bei solch einem Verdacht beschlagnahmt der Zoll die Lieferung und schaltet die Staatsanwaltschaft ein. In der Kategorie Mobiltelefone etwa - also Smartphones und entsprechendes Zubehör - beschlagnahmte der Zoll vergangenes Jahr Waren im Wert von 14 Millionen Euro. Außerdem müssen Smartphone, Notebook und Co. das CE-Kennzeichen tragen. Damit bescheinigt der Hersteller, dass die Geräte sicher sind, also den EU-Richtlinien zur Produktsicherheit entsprechen. Um das festzustellen, dürfen die Zollbeamten das Paket öffnen, ohne den Empfänger zu fragen.

Welche Folgen hat es, wenn Sicherheitskennzeichnungen fehlen?

In diesem Fall, oder wenn die Zollbeamten aus anderen Gründen zweifeln, ob der versandte Artikel sicher ist, übergeben sie ihn den zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Wenn es sich um Elektrogeräte wie Bügeleisen oder Wasserkocher handelt, sind je nach Bundesland die Mess- und Eichämter oder vergleichbare Behörden zuständig. Geht es um internetfähige Technik, Smartphones, Notebooks - alles, was funkt oder Frequenzen nutzt -, kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. So oder so ist der Empfänger der Sendung in der Pflicht: Er wird von der Post benachrichtigt, was das Problem ist und wo das Paket liegt und muss entsprechende Informationen besorgen. Ob er den bestellten Artikel mitnehmen darf, entscheidet der Zoll.

Wann muss man seine Sendung direkt beim Zoll abholen?

Der Absender der Ware muss eine Zollinhaltserklärung auf das Paket kleben. Darin steht unter anderem, was sich im Paket befindet und was dafür bezahlt wurde. Anhand dieser Angaben berechnen die Zollbeamten den Zolltarif und den Steuersatz. Vergisst der Absender das Formular oder sind seine Angaben ungenau, leitet die Deutsche Post das Paket direkt an das Hauptzollamt weiter, das für den Wohnort des Empfängers zuständig ist.

Hat der Adressat einer zu verzollenden Ware eine Wahl?

Kunden können entweder ihr Paket beim Zoll abholen - meist ist eine Frist von wenigen Werktagen gesetzt - und der Behörde fehlende Unterlagen vorlegen. Oder sie verweigern die Annahme des Pakets. Alternativ können sie die Deutsche Post mit der "nachträglichen Postverzollung" beauftragen, dann kümmert sich das Unternehmen um die Abwicklung. Das macht die Angelegenheit noch teurer: Für den Service berechnet die Post eine Gebühr von 28,50 Euro - zusätzlich zu Zolltarif und Steuersatz.

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