Neues Gesetz:So will die EU Whistleblower schützen

Former PricewaterhouseCoopers employee Antoine Deltour is escorted by police as he arrives for the LuxLeaks trial before an appeal court in Luxembourg

Einer der Lux-Leaks-Whistleblower, Antoine Deltour, mit Unterstützern vor einem Gerichtstermin

(Foto: REUTERS)
  • Wer Straftaten oder Missstände bei seinem Arbeitgeber melden möchte, ist künftig in der EU besser geschützt.
  • Das neue Gesetz sieht vor, dass sich Whistleblower unter Bedingungen auch an Behörden und Dritte wenden können, ohne das Strafrecht fürchten zu müssen.

Whistleblower werden in der EU künftig besser geschützt. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in der Nacht zum Dienstag in Straßburg auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz der Hinweisgeber. Das verkündete die Verhandlungsführerin des Parlaments, Virginie Rozière. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Cambridge-Analytica-Fall bei Facebook, den Lux-Leaks und den Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich gemacht worden waren, hatte die EU-Kommission im April 2018 einen Vorschlag zum einheitlichen Schutz der Hinweisgeber vorgelegt. Bis dahin hatten nach Angaben der Brüsseler Behörden nur zehn EU-Staaten Regeln, die Whistleblower uneingeschränkt schützen.

Bei der Wahl des Meldekanals haben Whistleblower Rozière zufolge künftig Flexibilität. Parlament und EU-Staaten hatten lange darüber gestritten, ob die Hinweisgeber sich in der Regel zuerst an eine Meldestelle im eigenen Unternehmen wenden, also intern auf Missstände oder kriminelle Machenschaften aufmerksam machen müssen. Das Parlament hatte sich für mehr Wahlfreiheit eingesetzt. Hinweisgeber fürchten oft berufliche Nachteile, wenn sie intern auf aus ihrer Sicht problematische Vorgänge hinweisen, die vielleicht zum Geschäftsmodell des Unternehmens gehören.

Whistleblower sind nach Angaben der Grünen im Europaparlament künftig dann geschützt, wenn sie sich direkt an Regulierungsbehörden wenden. Sie können Missstände außerdem extern melden, wenn drei Monate nach der internen Meldung nicht angemessen reagiert wurde, beziehungsweise wenn sechs Monate nach dem Tipp an die staatliche Aufsicht auch nichts passiert ist. Sie können sich auch an die Öffentlichkeit wenden, wenn sie nach dem Hinweis an die Behörden Vergeltungsmaßnahmen fürchten müssen, wenn die Beamten mit dem Konzern unter einer Decke stecken oder wenn die Gefahr besteht, dass Beweismittel vernichtet werden.

EU-Staaten und Parlament müssen die Einigung aus der Nacht noch formell bestätigen. Anschließend haben die Länder rund zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln.

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