Bundesarbeitsgericht verwirft Tarifeinheit:Artenvielfalt im Unternehmen

Eine Firma - zwei Tarifverträge? Bisher war das nicht möglich. Doch jetzt sagt das Bundesarbeitsgericht: Das geht sehr wohl. Arbeitgeber und die großen Gewerkschaften sind entsetzt, denn kleine Gewerkschaften bekommen mehr Macht.

In deutschen Unternehmen kann es künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Das Bundesarbeitsgericht kippte den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit.

Bundesarbeitsgericht verwirft Tarifeinheit: Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Damit darf es künftig mehrere Tarifverträge innerhalb eines Unternehmes geben.

Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt. Damit darf es künftig mehrere Tarifverträge innerhalb eines Unternehmes geben.

(Foto: ag.ap)

Kuriose Einmütigkeit

Das Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" gilt damit nicht mehr. Der Beschluss des obersten deutschen Arbeitsgerichts stärkt kleine Spartengewerkschaften und schwächt die Position der großen DGB-Gewerkschaften. In seltener Einmütigkeit wehren sich der Bundesverband der Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam gegen das Ende der Tarifeinheit.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die Bundesregierung auf, die Tarifeinheit nun gesetzlich zu regeln. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit kündigte für diesen Fall eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. Der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts schloss sich mit seinem Beschluss einer Entscheidung der vierten Kammer des Gerichts vom Januar an und machte damit den Weg für die Einführung von Tarifvielfalt in den Betrieben frei.

Die Erfurter Richter folgten auch in ihrer Begründung der Argumentation der vierten Kammer: "Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", erklärte der Senat. Arbeitgeberpräsident Hundt erklärte, die Entscheidung unterstreiche den gesetzlichen Handlungsbedarf.

"Spaltung der Belegschaften"

"Ich fordere die Politik auf, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln, um eine Zerfaserung der Tarifordnung zu verhindern." Ohne Tarifeinheit drohe "eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung kollektiver Konflikte." In einem Betrieb müsse für alle Beteiligten klar sein, welcher Tarifvertrag gelte. "Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, woran sie sind", sagte Hundt.

Wenn in Betrieben aufgrund des Drucks von Spartengewerkschaften ständige Arbeitskämpfe befürchtet werden müssten, drohten engliche Verhältnisse wie in den 70er Jahren, als dauernde Arbeitskämpfe zu einer De-Industrialisierung des Landes geführt hätten, warnte der Arbeitgeberfunktionär.

Einmütig hatten sich schon vor der Entscheidung der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Arbeitgeber für eine gesetzliche Regelung starkgemacht, mit der die Tarifeinheit gesichert werden solle. Wenn sich in einem Betrieb künftig mehrere Tarifverträge überschneiden, soll nach ihren Vorstellungen nur der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder in dem Unternehmen hat.

Mit Erleichterung reagierten dagegen Spartengewerkschaften auf den Richterspruch. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, die vor allem Krankenhausärzte vertritt, erklärte, das Gericht schreibe Tarifgeschichte. Das Urteil sei ein Erfolg für alle Arbeitnehmer, denen nun nicht mehr das Recht verwehrt werden könne, welche Gewerkschaft für sie rechtsgültige Tarifverträge abschließe.

Die Vereinigung Cockpit (VC) kündigte mit Blick auf die Forderung von DGB und Arbeitgebern Verfassungsklage gegen eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit an. Es sei klar verfassungswidrig, die Tarifeinheit gesetzlich zu erzwingen, sagte VC-Sprecher Jörg Handwerg der Nachrichtenagentur Reuters. Er könne sich nicht ernsthaft vorstellen, dass die Regierung sich die Finger daran verbrennen wolle. Sollte es dennoch einen Gesetzesvorstoß geben, werde man das Verfassungsgericht anrufen.

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