Nach Razzia bei der Hypo-Vereinsbank:Heikle Deals

Ausblick auf die Kapitalmaerkte 2013 der Deutschen Bank

Auch die Deutsche Bank ist nun in Vorwürfe verstrickt, ihren Kunden beim Steuerbetrug geholfen zu haben. Angefangen hatten die Untersuchungen mit einer Razzia bei der Hypo-Vereinsbank.

(Foto: dapd)

Die Affäre um die Hypovereinsbank zieht weitere Kreise: In den mutmaßlichen Steuerbetrug im großen Stil soll nun auch die Deutsche Bank verwickelt sein. Behörden hätten "einen Kunden der Deutschen Bank am Kanthaken", heißt es in Finanzkreisen. Das Institut bestreitet alle Vorwürfe - und sieht einen Systemfehler beim Gesetzgeber.

Von Thomas Fromm, Frankfurt und Klaus Ott

Die Anfrage war von einiger Brisanz, und deshalb fiel die Antwort auch so umfassend aus. 24 Seiten lang ist das Schreiben vom 29. März 2012, in dem die Deutsche Bank dem Finanzamt Wiesbaden II versichert, man habe keine Fehler gemacht. Man habe mitnichten "falsche Steuerbescheinigungen" ausgestellt und insofern auch keinen Beitrag dazu geleistet, dass der Fiskus womöglich betrogen worden sei. Bei der Deutschen Bank sei alles sauber, alles in Ordnung. Wenn überhaupt jemand schuld sei, dann die Politik. Die habe es lange Zeit versäumt, Gesetzeslücken zu schließen.

Der Briefwechsel zwischen dem Fiskus und der Deutschen Bank führt mitten hinein in die Affäre um mutmaßlichen Steuerbetrug in großem Stil, die sich nach einer Razzia bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) noch ausweiten könnte. Heutige und frühere Beschäftigte der HVB sollen dabei behilflich gewesen sein, den Staat bei einem komplizierten Aktiendeal um 124 Millionen Euro zu erleichtern. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Steuerhinterziehung. Solche Geschäfte soll es auch woanders gegeben haben. Nach Erkenntnissen der Behörden könnte mit falschen Bescheinigungen auf zweierlei Art und Weise kriminell agiert worden sein.

Entweder soll der Fiskus Kapitalertragsteuern erstattet haben, die zuvor gar nicht gezahlt worden seien. Oder ein Mal gezahlte Kapitalertragsteuern seien vom Staat mehrmals erstattet worden. Solche Steuern fallen auf Dividendenerlöse bei Aktiengesellschaften an. Diese Steuern werden mit anderen Abgaben verrechnet und dann zurücküberwiesen, wenn der Kapitalanleger am Ende dem Fiskus angeblich mehr gegeben hat, als diesem zusteht. Klingt alles kompliziert, und ist es auch. Insider befürchten, der Staat sei über Jahre hinweg um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden. Die Finanzbehörden von Bund und Ländern prüfen mehrere Fälle. Ein Vorgang betrifft die Deutsche Bank.

Das Frankfurter Geldhaus hatte einer Firma aus Hessen bescheinigt, dass bei einem Aktiengeschäft Kapitalertragsteuern abgeführt worden seien. Der Deal war mit Hilfe der Deutschen Bank abgewickelt worden, über die Zentrale in Frankfurt und die Auslandstochter in London, weil das Aktiendepot bei der Bank lag. Das Finanzamt Wiesbaden II verdächtigt die Firma aus Hessen, den Fiskus dabei betrogen zu haben. Die Behörden hätten "einen Kunden der Deutschen Bank am Kanthaken", heißt es in Finanzkreisen. Das Wiesbadener Finanzamt schickte dem Geldinstitut gleich drei "Auskunftsersuche". Im November 2009 sowie im April und Dezember 2011.

Mehr Steuern erstattet als kassiert

Die Bank fasste ihre Erkenntnisse und ihre Position in der Antwort vom März 2012 zusammen: Man habe gar nicht anders gekonnt, als der Firma aus Hessen eine Bescheinigung auszustellen, dass Kapitalertragsteuer an den Fiskus abgeführt worden sei. Das schreibe die Rechtslage vor. Und dann folgt der Hinweis, aufgrund der bis 2011 gültigen Gesetze habe es durchaus vorkommen können, dass der Fiskus mehr Steuern erstatte, als er zuvor kassiert habe. Das sei aber bekannt gewesen.

"Der Gesetzgeber hat somit diesen Systemfehler gesehen und die weiterhin bestehende Systemlücke billigend in Kauf genommen", schreibt die Deutsche Bank. Dafür spricht in der Tat einiges. Bereits Mitte 2006 hat eine große, internationale Anwaltskanzlei in einem öffentlichen Rundschreiben ("Newsletter") dieses Problem in aller Deutlichkeit geschildert. Angesichts der Gesetzeslage könne es dazu kommen, dass vom Fiskus "faktisch" mehr Kapitalertragsteuer erstattet werde, als zuvor "tatsächlich einbehalten" worden sei. Klarer geht es nicht. Und die Politik hat anschließend lange gebraucht, um die Gesetzeslücke vollständig zu schließen.

Das von Wolfgang Schäuble (CDU) geleitete Bundesfinanzministerium räumt ein, bis Ende 2011 seien die bis dahin gültigen Vorschriften zur "Geltendmachung ungerechtfertigter Steuererstattungsansprüche ausgenutzt" worden. Ganz schön lange also. Allerdings, so das Ministerium, habe man schon 2007 reagiert und seitdem neue Vorgaben erlassen, um diese Art der Steuerhinterziehung zu unterbinden. Zum Beispiel mit Rundschreiben des Ministeriums vom Mai 2009, September 2010 und März 2011, mit denen illegale Absprachen verhindert werden sollten. So steht es in einer Antwort von Staatssekretär Hartmut Koschyk an den Bundestagsabgeordneten Axel Troost von den Linken vom Dezember 2011. Erst dann wurde die Lücke vollständig geschlossen.

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