Markenrechte: Red Bull:Kampf um das geflügelte Wort

Internationale Unternehmen verteidigen ihre Markenrechte mit allen Mitteln. Ein besonders bizarrer Fall kommt aus Polen: Dort geht Red Bull gegen ein Kinderhilfswerk vor.

Philipp Jedicke

Konzerne verstehen keinen Spaß, wenn es um den Schutz ihrer Marken geht, und manchmal hat dies bizarre Auswirkungen. Das zeigt ein aktueller Fall in Polen, der nationale Aufregung verursacht: Das im schlesischen Chorzow ansässige Kinderhilfswerk "Fundacja Gražyny Malecha" sammelt seit sieben Jahren Geld, Schulbücher und Kleidung für Kinder aus bedürftigen Familien. Geworben hat die Stiftung dafür stets mit dem Slogan "Dodaj dzieciom skrzydel", auf Deutsch: "Verleih' Kindern Flügel". Der Aufruf ist Teil eines comicartigen Logos, auf dem ein Kind mit Papierdrachen in der Hand zu erkennen ist. Dieses Bild prangt samt Werbespruch auf T-Shirts und - unter Beteiligung eines Lebensmittelherstellers - auf Süßigkeiten und Saftpackungen.

Markenrechte: Red Bull: Nicht immer zum Scherzen aufgelegt: Red Bull-Chef Dietrich Mateschitz pocht auf die Markenrechte seines Konzerns.

Nicht immer zum Scherzen aufgelegt: Red Bull-Chef Dietrich Mateschitz pocht auf die Markenrechte seines Konzerns.

(Foto: Foto: AP)

Doch Ende vergangenen Jahres meldete sich der österreichische Energy-Drink-Hersteller Red Bull bei der Stiftung und verlangte, auf den Slogan zu verzichten. Präsidentin Gražyna Malecha sah dies nicht ein: "Wir hatten zu diesem Zeitpunkt sechs Jahre erfolgreich mit unserem Slogan gearbeitet. Warum sollten wir ihn ändern?", sagt sie der Süddeutschen Zeitung. Jetzt hat die Firma gegen den Missbrauch des Slogans beim Polnischen Patentamt in Warschau Widerspruch eingelegt. Im Gegenzug hat die Kinderstiftung auf ihrer Website eine Unterschriftenaktion gestartet - in der Hoffnung, landesweiter Protest könnte weitere juristische Folgen abwenden.

Zeitpunkt der Eintragung möglicherweise irrelevant

Das Medienecho in Polen ist jetzt schon enorm. Große Tageszeitungen wie die Gazeta Wyborcza titeln: "Red Bull nimmt Stiftung die Flügel weg". Ein anderes Blatt empört sich darüber, dass polnische Kinder unter den Folgen des rigorosen Vorgehens zu leiden hätten, Fernsehsender und Radiostationen berichten ausführlich über die Auseinandersetzung. Formal gesehen sind die Österreicher zunächst einmal im Recht: Red Bull erklärt, man habe sich den Slogan 1997 international schützen lassen - das Kinderhilfswerk folgte mit seiner Registrierung erst 2001. Bei einer so bekannten Marke wäre es sogar unerheblich, wenn die Stiftung ihren Slogan vor Red Bull eingetragen hätte, wie der Freiburger Rechtsanwalt für Markenrecht Henrich Börjes-Pestalozza erklärt: "Im Fall eines Konzerns wie Red Bull sind auch wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen." Im Klartext: Der hohe Wiedererkennungswert einer Marke könne selbst über die Grenzen verschiedener Warenklassen hinaus wirksam sein.

Die Lage ist für die Fundacja Gražyny Malecha also ernst, aber keineswegs hoffnungslos: Im Jahr 2005 entschied das Landgericht Hamburg gegen das Internetauktionshaus Ebay und zugunsten des Unternehmensberaters Peter Bakun aus Willich. Der durfte nach Meinung des Gerichts weiter den Slogan "3..2..1...meins!" verwenden, den er sich bereits vor Ebay ins Markenregister hatte eintragen lassen. Die Versteigerer hatten es schlicht versäumt, sich den Spruch rechtzeitig schützen zu lassen.

4000 Euro angeboten

Red Bull-Sprecherin Christina Sponer sagt zum aktuellen Streit: "Wir hatten der Organisation am 19. März angeboten, ihr die Marke unentgeltlich für ihre Charity-Aktivitäten zu lizenzieren." Darauf sei die Stiftung aber nicht eingegangen, sondern habe eine Entschädigungsforderung in Höhe von einer Million Euro gestellt, die wiederum aus österreichischer Sicht "nicht akzeptabel" sei. Gražyna Malecha behauptet gegenüber der SZ, nichts von dieser Forderung zu wissen, spricht aber von einem Angebot seitens Red Bull: Für eine einmalige Zahlung von 4000 Euro sollte das Kinderhilfswerk die Rechte an seinem Slogan aufgeben. "Was sind 4000 Euro für ein Hilfswerk? Gar nichts!", sagt sie empört.

Die Situation scheint also verfahren zu sein. Anwalt Henrich Börjes-Pestalozza berichtet, solche Fälle könnten sich "jahrelang hinziehen". Es komme am Ende darauf an, wer den längeren Atem habe. Die Fundacja Gražyny Malecha wohl kaum: Sie kann sich einen Prozess gegen einen Großkonzern nicht leisten.

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