Legehennen-Aufzucht:Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig

  • Männliche Küken werden weder in der Fleisch- noch in der Eierproduktion gebraucht und deshalb massenhaft vergast.
  • Das sei nur noch übergangsweise zulässig, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das wirtschaftliche Interesse von Unternehmen allein sei kein "vernünftiger Grund" Tiere zu töten im Sinne des Tierschutzgesetzes.
  • Wissenschaftler haben Methoden entwickelt, das Geschlecht von Küken bereits vor dem Schlüpfen festzustellen. Die werden aber noch nicht flächendeckend angewendet.

Männliche Küken dürfen nur noch übergangsweise getötet werden, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das wirtschaftliche Interesse einer Firma allein sei tierschutzrechtlich kein Grund, die Junghähne aus Legehennenrassen zu vergasen. Die bisherige Praxis ist allerdings vorerst weiterhin erlaubt, "da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden", wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.

Legehennen sind so gezüchtet, dass sie möglichst viele Eier legen. Die männlichen Küken solcher Rassen sind für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet. Früher wurden sie deshalb nach dem Schlüpfen lebendig geschreddert. Heute werden sie vergast und als Futter an Zoos abgegeben. Rund 45 Millionen Junghähne sterben so jedes Jahr. Dabei steht im ersten Paragrafen des Tierschutzgesetzes, dass niemand einem Tier "ohne vernünftigen Grund" Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Darauf berief sich auch das Land Nordrhein-Westfalen, das 2013 seinen Brütereien verboten hatte, die männlichen Küken zu eliminieren. Die Betriebe klagten und erhielten recht in der Vorinstanz. Männliche Legehennen-Küken aufzuziehen, sei nicht wirtschaftlich, hieß es in der Begründung. Deshalb liege ein vernünftiger Grund vor, sie zu töten. Dem widersprach nun das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil insofern, dass wirtschaftliche Interessen allein kein "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis aber noch rechtmäßig.

"Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden"

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat vor Bekanntgabe des Urteils das massenhafte Töten von männlichen Küken kritisiert: "Das Kükentöten ist ethisch nicht vertretbar und muss so schnell wie möglich beendet werden", sagte sie der Düsseldorfer Rheinischen Post. "Tiere nach Geburt sofort wieder zu töten, weil sie ein bestimmtes Geschlecht haben, das darf nicht sein." Ihr Ministerium fördere mit mehr als acht Millionen Euro verschiedene Verfahren und Initiativen, die das Kükentöten künftig überflüssig machen sollten, sagte Klöckner. Sieht auch auch die Verbraucher in der Pflicht: "Mit ihrer Kaufentscheidung haben sie es letztlich mit in der Hand, ob sich innovative Verfahren durchsetzen oder immer mehr Eier importiert werden."

Seit Langem forschen Wissenschaftler an Techniken, das Geschlecht von Küken bereits vor dem Schlüpfen zu erkennen - mit Erfolg. Es gibt inzwischen mehrere Methoden, mit denen dies über ein kleines Loch in der Eierschale möglich ist. Diese Methoden sind allerdings noch nicht serienreif und werden noch nicht flächendecken angewendet. Supermärkte wie Rewe und Penny führen bereits Eier von Legehennen, die mit einem alternativen Verfahren gezüchtet wurden.

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