Klagemöglichkeit für Kunden:Plötzliche Eile bei Verbraucherschutz

Das Justizministerium will nun doch einen Entwurf für eine Musterklage vorlegen: Kunden größerer Unternehmen könnten dann bei mangelhaften Produkten gemeinsam auf Schadenersatz klagen.

Von Klaus Ott, Berlin/München

Nach langem Zögern will das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nun doch einen Gesetzentwurf für eine Musterklage vorlegen. Kunden größerer Unternehmen könnten sich dann zusammentun und bei mangelhaften Produkten gemeinsam auf Schadenersatz klagen. Bislang sind Verbraucher in solchen Fällen weitgehend auf sich alleine gestellt. Das Justizministerium kündigte am Montag an, "wir halten an unserem Zeitplan fest". Man werde noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf für eine solche Musterklage zur Abstimmung mit den anderen Ressorts vorlegen.

Minister Heiko Maas (SPD) und Staatssekretär Gerd Billen hatten bereits vor einem Jahr anlässlich der VW-Affäre um Millionen Diesel-Fahrzeuge mit manipulierten Abgaswerten eine entsprechende Initiative angekündigt.

Im Ministerium hieß es schon 2015, man müsse in der Sache VW mal "Kanten" zeigen

Unterlagen zufolge, die der SZ vorliegen, kommt der Entwurf mit großer Verspätung. In einem Vermerk für ein Bund-Länder-Treffen im April 2016 in Düsseldorf zum Thema Verbraucherschutz heißt es, das Justizministerium habe im November vergangenen Jahres angekündigt, Anfang 2016 einen "Gesetzentwurf für eine Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes" von Verbrauchern auf den Weg zu bringen. Ein solcher Entwurf liege den Ländern "bis heute nicht vor", steht in dem Vermerk vom April. Weiteren Unterlagen zufolge lagen vor etwa einem Jahr der "Hausleitung" des Justizministeriums bereits Eckpunkte für eine Musterklage vor. Mit Hausleitung sind der Minister und die Staatssekretäre gemeint.

Die große Verspätung wird in Regierungskreisen damit erklärt, dass die Chancen für eine Verwirklichung des Vorhabens zuletzt sehr gering gewesen seien. Angeblich soll die Union signalisiert haben, diese Pläne nicht mitzutragen.

In der Union wird das zurückgewiesen. Das von Alexander Dobrindt (CSU) geleitete Verkehrsministerium erklärte, dass man den Verbraucherschutz nicht blockiere. Aus Regierungskreisen ist weiter zu hören, angesichts der Kritik von Verbraucherverbänden an der zögerlichen Haltung des Justizressorts und der politischen Bedeutung des Themas wolle das Ministerium nun herausfinden, ob eine Musterklage doch durchsetzbar sei. Die von dem Vorhaben betroffenen Ressorts müssten dann Farbe bekennen, ob sie mit einer Musterklage einverstanden seien. Das gelte auch für Ministerien, die von Unions-Politikern geführt werden.

Maas und Billen hatten sich zuletzt auf Anfrage der SZ nicht äußern wollen. Das Justizministerium ließ vergangene Woche die Frage unbeantwortet, wann das Gesetz zur Einführung einer Musterklage kommen solle. Einen Monat vorher hatte das Ministerium auf Anfrage lediglich erklärt, man arbeite an einem solchen Entwurf, ließ aber den genauen Stand der Dinge offen. Bereits vor einem Jahr hatte ein Unterabteilungsleiter des Justizressorts in einer E-Mail an Kollegen im Hinblick auf Schlussfolgerungen aus der VW-Affäre notiert, es wäre irgendwann und irgendwo schon richtig, "mal verbraucherpolitische Kanten zu zeigen".

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: