Klage erfolgreich:Patent auf Brokkoli widerrufen

Für herkömmlich gezüchteten Brokkoli können keine Patente geltend gemacht werden. Das hat jetzt das Europäische Patentamt entschieden. Die Kläger freuen sich, aber es gibt noch weitere Schlupflöcher.

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat ein Patent auf herkömmlich gezüchteten Brokkoli widerrufen. Gegen das 2013 erteilte Patent hatte eine internationale Koalition aus Umweltschützern, Biobauern und kirchlichen Landverbänden Einspruch eingelegt. Das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut!" sprach am Mittwoch in München von einem Erfolg. Erstmals habe die Behörde ihre neuen Prüfregeln zugrundegelegt, die sie 2017 beschlossen hat. Rein konventionell durch Kreuzung und Selektion gezüchtete Tiere und Pflanzen dürfen demnach künftig nicht mehr patentiert werden. Bei diesen Verfahren werden Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften ausgesucht und immer wieder miteinander gekreuzt. So entstehen Pflanzen, bei denen bestimmte Merkmale - etwa Wuchsform oder Größe - besonders ausgeprägt sind.

Die Entscheidung belastet das Saatgutgeschäft der Bayer AG. Das Brokkoli-Patent war ursprünglich dem US-Konzern Monsanto zugesprochen worden, der inzwischen von dem deutschen Konzern aufgekauft wurde. Es sollte die Verwertung einer Pflanze schützen, die etwas höher wächst und deshalb leichter geerntet werden kann. Ein Bündnis von Kritikern hatte dagegen mit 75 000 Unterschriften und einer Brokkoli-Skulptur vor dem Europäischen Patentamt protestiert.

Die Patentgegner wiesen zugleich darauf hin, dass weiter rechtliche Unsicherheiten bestünden. Erst im Oktober hatte das EPA Einsprüche gegen Patente von Brauereikonzernen auf herkömmlich gezüchtete Braugerste zurückgewiesen. Die Politik müsse deshalb erneut aktiv werden und nach wie vor bestehende große Schlupflöcher im Patentrecht schließen, fordern sie. Hintergrund des Protests ist, dass solche Patente Bauern und Züchter benachteiligen. Sie dürfen Saatgut nicht mehr selbst herstellen, sondern müssen an Patentinhaber wie Bayer und Monsanto zahlen.

© SZ vom 08.11.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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