Homeshopping:Nach der Verkaufsparty kann die Ernüchterung folgen

Einkaufen kann so entspannt sein: im heimischen Wohnzimmer, umgeben von Freunden. Doch Verbraucherschützer warnen.

Thomas Hammer

Ob Dessous oder Duftkerzen, Küchenartikel oder Kosmetik: Viele Menschen werden regelmäßig zu Verkaufspartys eingeladen. Immer mehr Hersteller und Händler versuchen, ihre Waren über lockere Verkaufsveranstaltungen in heimeliger Wohnzimmeratmosphäre unters Volk zu bringen. Jeder zehnte Bundesbürger hat in den vergangenen zwölf Monaten Waren über diesen Vertriebsweg erworben, so eine Studie der Marktforscher von Prognos.

Tupper-Party

Einkaufen im Freundeskreis: Szene aus einer Tupperware-Party

(Foto: Foto: dpa)

"Gastgeberin zu sein, ist ganz einfach und macht riesig Spaß", so wirbt Party-Pionier Tupperware für sein Vertriebssystem. Wer als Gastgeber sein Wohnzimmer zur Verfügung stellt, bekommt je nach Umsatz Waren aus dem Tupper-Sortiment geschenkt. Durch das Verkaufsprogramm führen Verkäuferinnen oder Verkäufer, die hinterher auch mit den Kunden abrechnen. Bei anderen Anbietern fungieren die Gastgeber selbst auch gleich als Verkäufer.

Der Einkauf in Partystimmung ist allerdings nicht immer frei von Tücken. Ein Gläschen Sekt baut Hemmungen ab, mit guten Bekannten lässt es sich locker plaudern, die Warenvorführung ist kurzweilig und überzeugend - und schon ist die Bestellung unterschrieben. Oft stellt man jedoch hinterher fest, dass die Ware in vergleichbarer Qualität woanders billiger zu erstehen gewesen wäre. So mancher Verbraucher hat bei der Party nur eingekauft, um die freundlichen Gastgeber nicht zu enttäuschen oder ärgert sich bei der Ware über Macken und Mängel. In solchen Fällen ist es gut, die Hintergründe dieser Verkaufsform und seine Rechte als Käufer zu kennen.

Warum wählen Unternehmen diesen Vertriebsweg?

Der Vertrieb über Verkaufspartys ist für Unternehmen sehr kostengünstig, weil sie keine hohen Fixkosten für Werbekampagnen und Verkaufspersonal einkalkulieren müssen. Die Verkäuferinnen und Verkäufer arbeiten meist ausschließlich auf Provisionsbasis, und als Werbemittel genügen Prospekte und Warenproben.

Besonders angenehm für den Hersteller ist, dass der Interessent nicht wie im Kaufhaus oder Supermarkt einen direkten Vergleich mit Konkurrenzprodukten anstellen kann, sondern sich zunächst einmal auf die Aussagen der Verkäufer verlassen muss. Das hat indes dazu geführt, dass bei Verkaufspartys nicht selten drastisch überteuerte Produkte offeriert werden.

Nach der Verkaufsparty kann die Ernüchterung folgen

Unter welchen Umständen ist Vorsicht geboten?

Generell sollten immer die Alarmglocken läuten, wenn ein extrem hoher Preis verlangt wird. Ob die in Aussicht gestellten besonderen Eigenschaften den Preis auch wirklich rechtfertigen, lässt sich bei solchen Veranstaltungen kaum nachprüfen. "Im Idealfall sollte man sich vor der Party im Fachhandel umschauen, um die marktüblichen Preise für ähnliche Produkte herauszufinden", empfiehlt Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wenn auf dem Kaufformular als Vertragspartner ein Unternehmen mit Sitz im Ausland genannt wird, rät Ulrike Weingand vom Kauf ab. Bei solchen Konstellationen sei es schwierig oder gar unmöglich, im Fall von Streitigkeiten und Reklamationen sein Recht als Kunde durchzusetzen.

Können Bestellungen ohne weiteres rückgängig gemacht werden?

Diese Frage stellt sich so mancher, der die bei der Party aufgegebene Bestellung schon am nächsten Tag bereut hat. In juristischer Hinsicht sind Geschäfte bei Verkaufspartys dem Erwerb von Waren an der Haustür oder auf Kaffeefahrten gleichgestellt und zählen zu den so genannten Haustürgeschäften. "Bei solchen Geschäften können die Verträge innerhalb einer zweiwöchigen Überlegungsfrist widerrufen werden", erläutert die Verbraucherzentrale Bremen. Beim Vertragsabschluss muss der Kunde über dieses Rücktrittsrecht ausführlich und schriftlich informiert werden. Unter anderem müssen der Ablauf der Frist sowie die Anschrift für die Ausübung des Widerrufs klar erkennbar genannt werden. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Kunde die Informationen über sein Widerrufsrecht erhalten hat.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen der Vertragsrücktritt hinterher nicht mehr möglich ist. So gibt es kein 14-tägiges Rücktrittsrecht, wenn die Ware sofort bezahlt und geliefert wurde und ihr Wert einen Gesamtbetrag von 40 Euro nicht übersteigt. Auch für die Gastgeber selbst gilt das Rücktrittsrecht meistens nicht, weil diese den Verkäufer des Unternehmens in Eigeninitiative eingeladen haben und sich daher nicht in einer so genannten "Überrumpelungssituation" befinden.

Wer ist als Ansprechpartner bei Reklamationen zuständig?

Das hängt davon ab, in welcher Funktion der Gastgeber oder die Gastgeberin tätig ist. Wird für Präsentation und Verkauf ein Repräsentant des Unternehmens eingeladen, dann müssen sich die Kunden bei Problemen direkt an das Unternehmen wenden. Wenn jedoch die Gastgeber auf eigene Rechnung die Waren gekauft haben und bei der Party an ihre Bekannten weiterverkaufen, sind Reklamationen an die Gastgeber zu richten. Juristin Weingand empfiehlt, auf die im Kaufformular genannten Vertragspartner zu achten: "Die sind dann im Zweifelsfall bei Mängeln oder Falschlieferungen in die Verantwortung zu nehmen."

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