Gesetzentwurf:Städtetag kritisiert Bayern für Grundsteuer-"Alleingang"

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Die Münchner Innenstadt von oben: Bayern will ein Grundsteuer-Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. (Foto: Sina Schuldt/dpa)
  • Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages kritisiert den Freistaat Bayern für seine Haltung bei der Neuorganisation der Grundsteuer.
  • Er setzt sich für eine bundeseinheitliche Regelung für die Steuer ein - Bayern lehnt eine solche jedoch ab und beharrt auf einer Öffnungsklausel.

Der Deutsche Städtetag hat das Beharren der Bayerischen Staatsregierung auf eigenen Regeln für die künftige Grundsteuer kritisiert. "Alleingänge, wie von Bayern verlangt, helfen nicht weiter", sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Zeitung Welt. "Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung für die Grundsteuer." Ein einheitliches Recht halte den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand in Grenzen. "Außerdem verhindert eine einheitliche Regelung, dass die Bundesländer in einen unfairen Steuerwettbewerb über die Bewertung von Grundstücken eintreten."

In der Bundesregierung gibt es seit einiger Zeit Streit, wie die Grundsteuer künftig geregelt sein soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt.

Ursprünglich wollte das Kabinett Bundesfinanzminister Scholz' Gesetzentwurf schon im April verabschieden. Dann jedoch hatte sich das Vorhaben wegen anhaltender Kritik - vor allem aus der CSU - verzögert. Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der Grundsteuer in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Bayern hingegen will ein Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert und hatte deshalb eine Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer verlangt.

Öffnungsklausel wäre internem Papier zufolge verfassungskonform

Laut einem Papier des CSU-geführten Innenministeriums, das der Rheinischen Post vorliegt, wäre eine Öffnungsklausel verfassungskonform. "Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen", heißt es darin laut der Zeitung. Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. "Sie ist nach derzeitiger Verfassungslage den Ländern vorbehalten", heißt es in dem Papier.

Sollte die Reform scheitern, darf die Steuer ab 2020 nicht mehr erhoben werden. Den Kommunen würden dann jährlich 14,8 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen. Kritiker werfen Scholz unter anderem vor, seine Pläne führten zu mehr Bürokratie und höheren finanziellen Lasten, was vor allem Wohnen in Großstädten noch teurer mache. Scholz betont hingegen, das Steueraufkommen solle insgesamt gleich bleiben. Für einzelne Steuerzahler dürfte es aber Veränderungen geben, weil die Grundstückswerte in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugelegt haben, vor allem in begehrten Innenstadtlagen.

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