Gesetzentwurf:So will Nahles die Ausbeutung von Arbeitnehmern stoppen

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Nach dem Mindestlohn und der Rente ab 63 ist es das dritte große Gesetzespaket von Arbeitsministerin Nahles.

(Foto: Jörg Carstensen/dpa)
  • Das Kabinett hat das neue Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beschlossen.
  • Leiharbeiter sollen früher den gleichen Lohn bekommen wie die Stammbeschäftigten. Und die Arbeitgeber bekommen mehr Pflichten.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Erst der Mindestlohn, dann die Rente ab 63, jetzt die neuen Regeln für Leiharbeit und Werkverträge: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat an diesem Mittwoch ihr drittes großes Gesetzwerk durchs Kabinett gebracht. Nach monatelangem Hickhack beschloss die Bundesregierung, Leiharbeiter und Arbeitnehmer mit Werkverträgen besser zu schützen. Nun werde dem jahrelangen Missbrauch endlich ein Riegel vorgeschoben, sagte Nahles. Es werde künftig "weniger ausbeuterische Werkverträge geben". Sie wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf "jetzt schon wirkt": Große Unternehmen hätten bereits verstärkt Leiharbeiter übernommen. Das geplante Gesetz, das 2017 in Kraft treten soll, muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

Leiharbeiter, die von ihrem Arbeitgeber an andere Betriebe ausgeliehen werden, erhalten künftig nach neun Monaten für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft. Dies soll verhindern, dass Unternehmen Leiharbeiter dauerhaft einsetzen statt nur vorübergehend, um Auftragsspitzen abzufangen. Aus dem "vorübergehend" seien in manchen Fällen "sieben, acht, neun Jahre" geworden, sagte Nahles.

Ist in Tarifverträgen etwas anderes als die Neun-Monats-Frist geregelt, haben diese jedoch Vorrang. Sie müssen dann aber für Leiharbeiter eine gleichwertige Bezahlung nach spätestens 15 Monaten und einen Zuschlag auf den Lohn nach maximal sechs Wochen Einsatzzeit vorsehen. Von den Zuschlägen profitieren vor allem Leiharbeiter, die nur für wenige Monate bei ihrem Arbeitgeber bleiben - und das gilt für die allermeisten.

Arbeitgeber müssen Betriebsräte über alle Werkvertragsnehmer informieren

Gleichzeitig sollen Leiharbeiter nur 18 Monate in einem Betrieb bleiben dürfen. Danach muss der Einsatzbetrieb sie übernehmen oder abziehen. Auch hier gibt es tarifliche Öffnungsklauseln, die einen längeren Einsatz ermöglichen. Das gilt auch für nicht an Tarifverträge gebundene Unternehmen, sofern sie solche Tarifverträge per Betriebsvereinbarung nachzeichnen. Nahles sieht darin einen Anreiz für Arbeitgeber, sich wieder mehr auf Tarifverträge einzulassen, statt aus ihnen zu fliehen. Außerdem wird mit dem Gesetz sichergestellt, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Auch bei den Werkverträgen, mit denen Unternehmen Aufträge an andere Firmen vergeben, wie etwa die Wartung von IT-Technik, soll es neue Schutzstandards geben: So wird festgelegt, wer als Arbeitnehmer oder als Selbständiger das vereinbarte "Werk" erfüllt. Damit will Nahles den Einsatz von oft schlecht bezahlten Scheinselbständigen eindämmen. Die Arbeitgeber müssen künftig die Betriebsräte über alle Werkvertragsnehmer informieren. Zugleich wird Unternehmen verboten, Leiharbeitsverträge, die sie als Werkverträge bezeichnen, um arbeitsrechtliche Schutzstandards zu umgehen, nachträglich als Leiharbeit umzudeklarieren und damit zu legalisieren. "Wir bringen so Licht in eine Grauzone", sagte Nahles.

Unzufrieden waren hingegen Grüne und Linke: Sie kritisierten, dass das Personalkarussell bei der Leiharbeit nicht gestoppt werde. Bei einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten könnten die Betriebe "dauerhaft Leiharbeit einsetzen - mit immer neuen Leiharbeitskräften", sagte die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke.

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