Gerichtsverhandlung zu VW-Manipulationen:VW muss manipulierte Autos wohl nicht zurücknehmen

Gerichtsverhandlung zu VW-Manipulationen: Modelle des VW Tiguan in einem chinesischen Werk.

Modelle des VW Tiguan in einem chinesischen Werk.

(Foto: Ole Spata/dpa)
  • Im VW-Abgasskandal muss der Konzern die manipulierten Autos nach einer ersten Einschätzung des Landgerichts Bochum nicht zurücknehmen.
  • Das Gericht behandelte die Klage eines Kunden, der seinen VW Tiguan zurückgeben will, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als angegeben.

Von Kristiana Ludwig, Bochum

Entschieden wurde am Mittwoch noch nichts. Doch ist es für die Volkswagen-Kunden und Autohäuser bedeutend, was Richter Ingo Streek im Landgericht Bochum zwei Anwälten erklärte. Es ist seine Rechtsauffassung zur Frage, ob VW-Händler die Diesel-Autos, in denen eine Software bessere Abgaswerte vortäuscht, zurücknehmen müssen.

Ein Urteil könnte Millionen Fahrzeuge betreffen. Einen "erheblichen Mangel", der eine Rückabwicklung des Kaufvertrags rechtfertigen würde, könne er nicht erkennen, sagte Richter Streek. "Eindeutig" sei zwar der Befund, dass die Dieselwagen durch die Manipulationssoftware Mängel aufwiesen. Diese könnten aber mit relativ geringem Aufwand behoben werden. VW hatte für ein Software-Update 100 Euro veranschlagt - einen Betrag, der unter einem Prozent des Kaufpreises liegt. Hier befindet sich laut Bundesgerichtshof die Schwelle zu schärferen Konsequenzen für die Hersteller. Anders verhalte es sich jedoch, sagte Streek, wenn die Nachbesserungen, die VW ankündigt, nichts bewirkten. Dann müsse man die Mängel neu bewerten.

Das "grüne Gewissen" allein reicht nicht, sagt der Richter

Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgasaffäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Ein Geschichtsprofessor aus Trier hatte ein Bochumer Autohaus verklagt, weil es seinen knapp ein Jahr alten, rund 38 000 Euro teuren und per Software manipulierten VW Tiguan nicht zurücknehmen wollte. Der Käufer habe sich bewusst für ein umweltfreundliches Auto entschieden, sagte der Richter. Das "grüne Gewissen" als einziger Grund reiche aber nicht aus.

Der Anwalt des Professors widersprach. Entscheidender seien für seinen Mandanten die fallenden Preise für VW-Dieselmodelle. Er sei es gewohnt, alle zwei Jahre einen Neuwagen anzuschaffen. Diesmal sei sein Auto jedoch unverkäuflich. Der Vertreter des Autohauses hakte an dieser Stelle ein: Eine außergerichtliche Einigung, die er zu Beginn der Verhandlung abgelehnt hatte, sei vielleicht doch möglich. Möglicherweise würde der Händler den Wagen "sofort zu einem marktüblichen Preis" ankaufen - wenn der Professor im Gegenzug wieder ein Neufahrzeug im Autohaus bestelle. Der Richter unterbrach die Sitzung für ein Telefonat mit dem Autohändler, doch der nahm nicht ab. So vertagte Streek die Entscheidung auf den 16. März. Zuvor wollen die beiden Parteien noch einmal über eine gütliche Einigung verhandeln.

Eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande, der Händler war nicht zu erreichen

"Aus akademischem Interesse", sagte der Anwalt des Klägers, Dietrich Messler, im Anschluss, hätte er den Fall auch gern noch in der nächsten Instanz ausgefochten. Schließlich sind von den Manipulationen allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. VW will die Wagen Schritt für Schritt in einer riesigen Rückrufaktion nachbessern. Wegen des Abgasskandals sind noch weitere Klagen anhängig, unter anderem Verfahren, die sich nicht gegen Autohäuser, sondern gegen den Konzern direkt richten. Sein Mandant wünsche sich allerdings eine schnelle Abwicklung. Mit rund 34 000 Euro für seinen Gebrauchten sei er wohl zufrieden. Zuletzt wendet sich Richter Streek noch an Rechtsanwalt Messler. Das "grüne Gewissen" habe er nicht spöttisch gemeint, betont der Richter: "Ich fahre auch einen Hybrid".

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