Gerichtsurteil:Lufthansa darf Leiharbeiter als Stewardessen einsetzen

Erneute Schlappe für den Betriebsrat des Lufthansa-Kabinenpersonals: Auch in zweiter Instanz wurde das Leiharbeits-Modell der Airline nicht gekippt. Kritiker befürchten eine Ausweitung der Praxis - Gewerkschaft und Betriebsrat kündigen weitere Schritte an.

Im Dauerstreit um Leih-Stewardessen bei der Lufthansa hat der Kabinen-Betriebsrat eine neuerliche Schlappe erlitten. Das Landesarbeitsgericht Hessen lehnte auch in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung gegen den Flugbetrieb Leihpersonal ab. Die Personalvertretung könne das Vorgehen der Lufthansa zwar rügen, nicht aber vor Gericht beklagen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Ob die Lufthansa gegen geltende Tarifverträge verstoße, müsse in einem Prozess zwischen den Tarifparteien entschieden werden.

Lufthansa fliegt seit dem 3. Juni einige Maschinen ab Berlin mit Leih-Personal, dessen Verträge nicht mit der Lufthansa, sondern der Zeitarbeitsfirma Aviation-Power geschlossen wurden. Laut Lufthansa erhalten diese Mitarbeiterinnen das gleiche Einstiegsgehalt wie die Flugbegleiter der Lufthansa, müssen aber neun Prozent mehr arbeiten.

Spätere Gehaltssteigerungen entfallen: Nach zwei Jahren laufen die Verträge aus und die Mitarbeiterinnen kehren zurück zu Aviation-Power. Sie können dann erneut für zwei Jahre bei der Lufthansa anheuern - erhalten aber wieder nur das Einstiegsgehalt. Insgesamt sollen 240 Leih-Stewardessen bei Aviation-Power eingestellt werden.

Die Gewerkschaft fürchtet die Ausweitung des Modells auf den gesamten dezentralen Europaverkehr der Lufthansa. Eine Verbandsklage der Kabinengewerkschaft Ufo gegen die Leiharbeit liegt beim Arbeitsgericht Frankfurt vor, ein Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest. Die Gewerkschaft pocht auf ein 2005 vereinbartes Verbot der sogenannten Fremdbereederung, also den Einsatz externer Beschäftigter in den Jets.

Der Betriebsrat versucht zusätzlich mit einer Vielzahl von Einzelklagen den Betrieb mit den Leih-Crews unattraktiv zu machen. Man habe bereits durchgesetzt, dass die Umläufe der Leiharbeiterinnen nach den selben Kriterien geplant werden müssen wie bei der Lufthansa, sagte Betriebsratschef Alexander Behrens.

"Je weiter man ins Detail geht, desto deutlicher wird die Unmöglichkeit des Vorhabens der Lufthansa", sagte Behrens - und kündigte weiteren Widerstand gegen die Sparpläne an.

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