Freihandelsabkommen TTIP:Auf die Regeln kommt es an

Protest gegen TTIP

Protest gegen TTIP: Demonstranten im September 2014 in Berlin

(Foto: dpa)

Die Debatte um das TTIP-Abkommen zwischen EU und USA wird oft demagogisch geführt. Wenn die Regeln vernünftig ausgehandelt werden, sind selbst die umstrittenen Schiedsgerichte nicht so schlimm, wie Kritiker immer tun.

Kommentar von Ulrich Schäfer

Die Debatte um das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP ist eine Debatte voller Halbwahrheiten und Demagogie. Den Gegnern des Abkommens muss man es lassen, dass sie die Debatte mit großem Geschick führen. Sie haben es geschafft, erst eine interessierte Öffentlichkeit für ihre Anliegen zu schaffen und dann große Teile dieser Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen. Besonders geschickt agieren nicht wenige TTIP-Gegner bei den Schiedsgerichten zum Investorenschutz. "Geheimgerichte" würden etabliert, sagen sie, und eine "Paralleljustiz" entstehe, die dazu diene, dass Konzerne ihre Interessen durchsetzen können.

Mit dieser Kritik haben die Gegner auch Teile der in Berlin und Brüssel tätigen Politik für sich gewonnen: den Bundeswirtschaftsminister und manches Mitglied der künftigen EU-Kommission. So wird die designierte Handelskommissarin Cecilia Malmström mit der Aussage zitiert, sie sei gegen diese Schiedsgerichte. Es ist bemerkenswert, dass Malmström diese Aussagen flugs wieder dementieren ließ - und es ist noch bemerkenswerter, was dazu am Montag publik wurde: Offenkundig hat man im Büro von Jean-Claude Juncker, dem künftigen Kommissionschef, das strittige Zitat im Nachhinein in einen Text geschrieben, den Malmström für das EU-Parlament vorbereitet hatte.

Selbst die Handelnden in Brüssel haben den Überblick verloren

Dieser Vorgang ist keine Lappalie. Denn erstens hat die EU-Kommission ein klares Mandat der 28 Mitgliedsstaaten - und das enthält den Auftrag, auch die Regeln für Schiedsgerichte auszuhandeln; Juncker kann sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Zweitens teilen nur wenige Regierungen (nach dem Stand der Dinge nicht einmal die Kanzlerin) die Bedenken des SPD-Chefs; fast alle wollen die Schiedsgerichte. Drittens schließlich ist das TTIP-Abkommen nicht irgendein Vertrag, sondern es auszuhandeln, ist die zentrale Aufgabe der künftigen Handelskommissarin. Das aber kann sie nur, wenn Juncker an diesem entscheidenden Punkt hinter ihr steht.

Tatsächlich zeigt das Hin und Her, dass selbst die Handelnden in Brüssel den Überblick verloren haben, über was sie eigentlich verhandeln. Natürlich muss man vieles, was im Zuge von TTIP geplant ist, kritisch sehen. Und natürlich darf es keine "Geheimgerichte" geben, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen und gewählte Parlamente entmachten.

"Geheimgerichte" sind gar nicht geheim

Aber genau das ist ja gar nicht geplant - jedenfalls dann nicht, wenn man jenes Freihandelsabkommen als Maßstab nimmt, das die EU gerade mit Kanada geschlossen hat. Dieses Abkommen namens Ceta gilt gemeinhin als Blaupause für TTIP und sieht vor, dass die Schiedsgerichte in aller Regel öffentlich tagen - und nur im Ausnahmefall davon abgewichen werden darf. Es sieht ferner vor, dass die wichtigsten Dokumente dieser Rechtsstreitigkeiten im Internet publiziert werden müssen (was bei deutschen Gerichten übrigens nicht der Fall ist). Auch müssen Konzerne, so sehen es die Regeln bei Ceta vor, erst den ordentlichen Rechtsweg begehen, ehe sie vor ein Schiedsgericht ziehen und Staaten verklagen können.

All dies bedeutet nicht, dass die Schiedsgerichtsbarkeit ohne Gefahren ist. Aber es bedeutet eben auch nicht, dass Schiedsgerichte per se verwerflich sind. Es kommt am Ende auf die genauen Regeln an. Die Aufgabe der neuen Handelskommissarin wird es daher sein, dies zu berücksichtigen. Sie darf als Verhandlungsführerin der EU nur Schiedsgerichte akzeptieren, die stets öffentlich tagen und die man nur in sehr eng begrenzten Fällen anrufen kann. Zudem muss es für verklagte Staaten die Möglichkeit geben, in Berufung zu gehen.

Sollten die Amerikaner dies akzeptieren - gut. Sollten sie dies nicht tun, kann Malmström die Schiedsgerichte immer noch komplett ablehnen.

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