Ex-Sparkassenpräsident:Fahrenschon entgeht Prozess um Steuerhinterziehung

Georg Fahrenschon

Aus der Öffentlichkeit hat sich Bayerns früherer Finanzminister zurückgezogen (Archivbild von 2016).

(Foto: dpa)
  • Georg Fahrenschon, früherer bayerischer Finanzminister und Ex-Sparkassenpräsident, hat einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptiert.
  • Es geht um Fahrenschons Steuererklärung aus den Jahren 2012 bis 2014, die der CSU-Politiker zu spät abgegeben hatte.
  • Der öffentliche Auftritt vor Gericht bleibt Fahrenschon damit erspart.

Von Meike Schreiber, Frankfurt, und Stephan Radomsky

Der frühere bayerischen Finanzminister und ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon kommt um einen Steuerstrafprozess herum. Wie der CSU-Politiker am Dienstag mitteilte, akzeptiert er einen abgeänderten Strafbefehl, "um weiteren Schaden insbesondere von meiner Familie durch ein wochenlanges Verfahren abzuwenden". Fahrenschon hatte seine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für 2012 bis 2014 erst 2016 abgegeben - eine "Riesendummheit" ohne Vorsatz, wie er selbst stets betonte; Steuerhinterziehung, wie es nun die Staatsanwaltschaft feststellte.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München bestätigte, Fahrenschon wolle einen - in der Summe reduzierten - Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung über 140 Tagessätze akzeptieren. Damit ist ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis verbunden. Ursprünglich waren sogar 180 Tagessätze Strafe und damit ein mittlerer sechsstelliger Betrag im Gespräch. Die Strafhöhe bemisst sich auch am früheren Einkommen von Fahrenschon. Als Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hatte er inklusive seiner zahlreichen Aufsichtsratsmandate rund eine Million Euro im Jahr verdient. Laut eines Gerichtssprechers habe strafmindernd gewirkt, dass Fahrenschon seine berufliche Stellung verloren habe. Der Prozess sollte diesen Donnerstag vor dem Amtsgericht München beginnen und am 3. Mai fortgesetzt werden. Der öffentliche Auftritt bleibt Fahrenschon nun erspart. Zuletzt hatte sich der 50-Jährige aus der Öffentlichkeit zurückgezogen. Selbst einige Weggefährten hatten nach eigenen Aussagen keinen Kontakt mehr zu ihm.

Es geht um einen Vorfall, der im November 2017 bekannt wurde und großes Aufsehen erregte. Eigentlich hätte Fahrenschon damals für eine zweite Amtszeit als Präsident des DSGV, den er seit 2012 führte, gewählt werden sollen. Doch just am Tag zuvor war lanciert worden, dass das Amtsgericht München einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen hatte, und zwar bereits Monate früher, ohne dass dies im DSGV bekannt war. Diesen Strafbefehl wollte Fahrenschon zunächst nicht akzeptieren. Er versuchte, die Sache ohne großes Aufheben außergerichtlich zu regeln. Zunächst hatte er auch gehofft, die Angelegenheit als Sparkassen-Präsident zu überstehen. Am 17. November, zehn Tage nach Bekanntwerden, trat er aber auf Druck von Verbandskollegen zurück. Sie kreideten ihm an, dass er sie vor seiner geplanten Wiederwahl nicht informiert hatte.

Verspätete Zahlung kann als Steuerhinterziehung gelten

Konkret ging es um Einkünfte aus Aufsichtsratsmandaten. Solche Einnahmen werden nicht automatisch versteuert, sondern müssen extra deklariert werden. Entsprechend hätte Fahrenschon rechtzeitig Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe eines insgesamt sechsstelligen Betrags abführen müssen. Auch eine verspätete Zahlung kann bereits als vorsätzliche Steuerhinterziehung gelten.

Fahrenschon teilte mit, er könne die rechtliche Würdigung des unterstellten Vorsatzes bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung "nicht nachvollziehen". Er sei "offenbar steuerlich nicht gut beraten" gewesen. Dennoch übernehme er die Verantwortung für die verspätete Abgabe. "Die Staatsanwaltschaft und das Gericht erkennen an, dass meine Erklärungen stets vollständig und korrekt waren." Die verspätete Abgabe sei ein Fehler gewesen, den er sehr bedauere. Im November hatte er in einem Interview noch gesagt, er "werde die Schuld nicht auf den Steuerberater abwälzen".

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